Handelsregister · VR 524

Registerinformationen

Musikverein Stadt Hallstadt e.V. · Amtsgericht Bamberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Musikverein Stadt Hallstadt e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hallstadt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 524
Gericht
Amtsgericht Bamberg
Letzte Eintragung
25.10.2022
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Thomas Müller

Hallstadt

Vorstand

Klaus Hittinger

Hallstadt

Vorstand

Pius Diller

Hallstadt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 28.04.1980 zuletzt geändert am 15.03.1996
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2004 hat die Änderung der §§ 9 (Zusammensetzung des Vereinsrates), 11 (Benennungsrecht des Vorstands) und § 12 (Vereinsrat: Beschlussfassung bei Rechtsgeschäften des Vereins) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.3.2006 und 23.3.2007 hat die Änderung der §§ 9 (Vorstand), 10 (Wahl des Vorstandes) und 11 (Vertretung des Vereins) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2010 hat die Änderung des § 3 (Mitgliedschaft: Datenspeicherung) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2017 hat die Änderung des § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 13.08.1980. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Beschluss Bl. 45 SB;
  • Beschluss Bl. 93 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 103-107 SB.
  • Beschluss Bl. 109 SB; Neue Satzung Bl. 112,113 SB.
  • Beschluss Bl. 127 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 129-132 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.