Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei bis vier Vorstandsmitgliedern sowie dem Schriftführer und dem Kassierer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht ist mit Wirkung gegen Dritte (§ 26 Abs. 1 Satz 3 BGB) in der Weise beschränkt, als bei Rechtsgeschäften von mehr als 1.000,00 Euro die Zustimmung des gesamten Vorstands nach § 26 BGB erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Johannes Scherer
Schönwald im Schwarzwald
Vorstand
Sandro Manuel Ganter
Schönwald im Schwarzwald
Vorstand
Leonie Kern
Schönwald im Schwarzwald
Vorstand
Carmen Kaltenbach
Schönwald im Schwarzwald
Vorstand
Sara Kuner
Schönwald im Schwarzwald
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 31.10.1958 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 26.02.2010.
Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2026 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.04.2014.
Tag der ersten Eintragung: 01.06.1959
Satzung: AS. 291
Geänderte Satzung: AS. 891 ff.
Neufassung der Satzung: AS. 1037 ff
Geänderte Satzung: AS. 1565 ff
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