Handelsregister · VR 420015

Chronologischer Auszug

Musikverein Ringingen e. V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Musikverein Ringingen e. V.

b)
Burladingen
a)
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind beide
Vorsitzende, je mit Alleinvertretungsbefugnis.

b)
1. Vorsitzender:
Schuler, Matthias, Burladingen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Hoh, Andreas, Burladingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 13.02.1949 zuletzt geändert am 27.02.1998
a)
29.04.2015
Jastrzebski

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
29.04.2015.
Tag der ersten Eintragung:
27.01.1933
Satzung:
Sonderband
Blatt 141/147
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Diese Positionen
können jeweils doppelt besetzt werden, so dass bis zu
vier Personen als Vorsitzende gewählt werden können.
Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Herter, Matthias, Burladingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Nadler, Markus, Burladingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Wahl, Christoph, Burladingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt und wieder ausgeschieden als
2. Vorsitzender:
Bernhard, Dietz, Burladingen
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Hoh, Andreas, Burladingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2022 hat die Änderung der Satzung in
§ 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Vorstand), § 8 (Ausschuss), § 13 (Datenschutz)
beschlossen.
a)
28.12.2022
Weßner

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 194

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.