Handelsregister · VR 420015
Chronologischer Auszug
Musikverein Ringingen e. V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Musikverein Ringingen e. V. b) Burladingen | a) Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind beide Vorsitzende, je mit Alleinvertretungsbefugnis. b) 1. Vorsitzender: Schuler, Matthias, Burladingen, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Hoh, Andreas, Burladingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 13.02.1949 zuletzt geändert am 27.02.1998 | a) 29.04.2015 Jastrzebski b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.04.2015. Tag der ersten Eintragung: 27.01.1933 Satzung: Sonderband Blatt 141/147 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Diese Positionen können jeweils doppelt besetzt werden, so dass bis zu vier Personen als Vorsitzende gewählt werden können. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. b) Bestellt als 2. Vorsitzender: Herter, Matthias, Burladingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Nadler, Markus, Burladingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzender: Wahl, Christoph, Burladingen, *XX.XX.XXXX Bestellt und wieder ausgeschieden als 2. Vorsitzender: Bernhard, Dietz, Burladingen Nicht mehr 2. Vorsitzender: Hoh, Andreas, Burladingen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Vorstand), § 8 (Ausschuss), § 13 (Datenschutz) beschlossen. | a) 28.12.2022 Weßner b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 194 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.