Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende. Im Falle seiner Verhinderung tritt an seine Stelle der stellvertretende Vorsitzende. Zur Rechtsgültigkeit der Stellvertretung ist der Nachweis der Verhinderung des Vorsitzenden nicht erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stephan Thomas Breckheimer
Horb am Neckar
Vorstand
Patric Bernhard Bücker
Horb am Neckar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.04.1960 zuletzt geändert am 18.09.2007
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.05.2015.
Tag der ersten Eintragung: 18.11.1960
Satzung: Sonderband Blatt 105/109
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