Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch bis zu drei Vorsitzende. Ist nur ein Vorsitzender bestellt, vertritt er allein, sind mehrere Vorsitzende bestellt, sind jeweils zwei gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass bei Erwerb, Verkauf, Belastungen oder Verfügungen von Grundstücken, sowie bei Aufnahme von Krediten über einen Betrag von 10.000,-- EURO hinaus, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hendrik Pusch
Rheinstetten
Vorstand
Georg Thomas Rimmelspacher
Rheinstetten
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 31.01.1982 in Neufassung vom 28.03.2010 mit Änderung vom 27.03.2011.
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2016 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.05.2014.
Tag der ersten Eintragung: 24.06.1982
Satzung: Sonderband Blatt 11-14
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 28-35
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.