Handelsregister · VR 250225
Chronologischer Auszug
Musikverein Merklingen e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Musikverein Merklingen e.V. b) Weil der Stadt | a) Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertr. Vorsitzenden. Sie sind jeweils allein vertretungsberechtigt. b) Vorsitzender: Diaz, Emilio, Weil der Stadt, *XX.XX.XXXX stellvertr. Vorsitzender: Weißhaar, Horst, Weil der Stadt, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 23.03.1957 zuletzt geändert am 31.01.2010 | a) 27.08.2014 Sproll b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.08.2014. Tag der ersten Eintragung: 20.01.1958 Satzung: Sonderband Blatt 133/140, 225/232 |
| 2 | b) Bestellt als Vorsitzender: Gehring, Michael, Weil der Stadt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Diaz, Emilio, Weil der Stadt, *XX.XX.XXXX | a) 06.07.2015 Seiler b) Vorgang Nr. 2 | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. b) Bestellt als 2. Vorsitzender: Werl, Michael Werner, Weil der Stadt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertr. Vorsitzender: Weißhaar, Horst, Weil der Stadt, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten ergänzt und Amtsbezeichnun geändert, nun: 1. Vorsitzender: Gehring, Michael Alexander, Weil der Stadt, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.01.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 25.09.2023 Seiler b) Vorgang Nr. 3 Wortlaut der Satzung Sonderband Blatt 242 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.