Handelsregister · VR 470421
Chronologischer Auszug
Musikverein Mariazell 1919 e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Musikverein Mariazell b) Eschbronn | a) Vorstand i.S. von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. b) 1. Vorsitzender: Schaumann, Joachim, Eschbronn, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Hurtz, Harry, Eschbronn, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 14.01.1977 zuletzt geändert am 05.02.2010 | a) 04.08.2015 Blechschmidt b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.08.2015. Tag der ersten Eintragung: 09.03.1977 Satzung: Sonderband Blatt 96 |
| 2 | a) Name geändert; nun: Musikverein Mariazell 1919 e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand i.S. von § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Vorsitzenden. Jeweils 2 Vorsitzende vertreten den Verein. b) Bestellt als Vorsitzende: Broghammer, Nadja, Hardt, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender: Jauch, Jochen, Schramberg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender: Schaumann, Florian, Eschbronn, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Schaumann, Joachim, Eschbronn, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Hurtz, Harry, Eschbronn, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.10.2021 hat die Neufassung der §§ 1-11 der Satzung beschlossen. § 16 (Datenschutz) wurde neu in die Satzung eingefügt. Der Vorstand hat am 02.02.2024 die Änderung der Satzung in § 4 (Beitrag) beschlossen. | a) 16.02.2024 Berlinghof b) Satzung Bl.108 SBd.. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.