Handelsregister · VR 400140

Chronologischer Auszug

Musikverein Margrethausen e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Musikverein Margrethausen

b)
Albstadt
a)
Vertretungsberechtigt sind der 1., der 2. und der 3.
Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln.

b)
1. Vorsitzender:
Obajdin, Sinisa, Meßstetten-Hossingen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Butz, Michaela, Albstadt, *XX.XX.XXXX
3. Vorsitzende:
Wykroda, Melanie, Albstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 19.03.1954 mit Änderung vom 08.03.1991.
a)
11.05.2015
Nimtz

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
11.05.2015.
Tag der ersten Eintragung:
02.06.1954
Satzung:
Sonderband
Blatt 48-55
2a)
Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt:
Musikverein Margrethausen e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende.
Sie vertreten jeweils einzeln.

b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Obajdin, Sinisa, Albstadt, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Butz, Michaela, Albstadt, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
3. Vorsitzende:
Wykroda, Melanie, Albstadt, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
1. Vorsitzender:
Obajdin, Daniel, Albstadt, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
2. Vorsitzender:
Krüger, Dominik, Albstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.09.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.04.2019 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Der
Ausschuss) und § 11 (Der Vorstand) beschlossen.
a)
20.08.2019
Schneider

b)
aktuelle Satzung:
Sonderband
Blatt 89

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.