Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht ist gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 BGB wie folgt beschränkt: Rechtshandlungen, die den Verein jeweils im Einzelfall zu Leistungen von mehr als 1.000 EUR verpflichten, bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Iris Schillinger
Malterdingen
Vorstand
Markus Huber
Malterdingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.03.1975 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 26.03.2010.
Die Mitgliederversammlung vom 03.02.2017 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) und § 19 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.03.2014.
Tag der ersten Eintragung: 28.06.1975
Satzung: AS. 355-363
Satzung: Band II AS 21 ff
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