Handelsregister · VR 80271 früher Amtsgericht Monschau

Chronologischer Auszug

Musikverein "Lyra" Rohren 1911 · Amtsgericht Aachen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Musikverein "Lyra" Rohren 1911

b)
Monschau, Stadtteil Rohren
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder von
ihnen ist zur alleinigen gerichtlichen und
außergerichtlichen Vertretung des Vereins berechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Hermanns, Andreas, Monschau, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Cloesgen, Lothar, Auftragssachbearbeiter, Monschau-
Rohren
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 04.07.1988 zuletzt geändert am 05.11.1990
a)
31.08.2009
Peutat

b)
Tag der ersten Eintragung:
05.02.1991
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 271
Amtsgericht Monschau getreten.
Freigegeben am 31.08.2009.
2b)
Nach Neuwahl 2012:

1. Vorsitzender:
Hermanns, Matthias, Monschau, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Hermanns, Andreas, Monschau, *XX.XX.XXXX

Nach Neuwahl 2015:

2. Vorsitzender:
Hermanns, Leo, Monschau, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Cloesgen, Lothar, Monschau-Rohren, *XX.XX.XXXX
a)
31.07.2019
Schlüter
3b)
Nach Neuwahl 2017:

1. Vorsitzende:
Maaßen, Marie-Theres, Monschau, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Hermanns, Matthias, Monschau, *XX.XX.XXXX
a)
31.07.2019
Schlüter
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
12.04.2022
Schlüter

b)
Beschluss Bl. 135-140R d. A.
Satzung Bl. 141-145 d. A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.