Handelsregister · VR 360209

Chronologischer Auszug

Musikverein " Lyra " Langensteinbach e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Musikverein " Lyra " Langensteinbach e.V.

b)
Karlsbad
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassier.
Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.

Bei Rechtsgeschäften, die den Betrag von 1000,00 DM
überschreiten hat der Vorstand die Genehmigung des
Gesamtvorstandes einzuholen.

b)
1. Vorsitzender:
Schuffenhauer, Bert, Karlsbad, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Schöpfle, Volker, Karlsbad, *XX.XX.XXXX
Kassier:
Schoch, Gottfried, Karlsbad, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 09.10.1954 in Neufassung vom 02.03.1996 mit Änderung vom 09.03.2004,
18.03.2006.
a)
21.01.2015
Schmid

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
21.01.2015.
Tag der ersten Eintragung:
09.12.1954
2b)
Bestellt als
Kassier:
Kreuscher, Heinrich, Karlsbad, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassier:
Schoch, Gottfried, Karlsbad, *XX.XX.XXXX
a)
27.05.2015
Hartmann
3b)
Bestellt als
Kassier:
Seewald, Gisbert, Karlsbad, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassier:
Kreuscher, Heinrich, Karlsbad, *XX.XX.XXXX
a)
19.04.2018
Hartmann
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassier.
Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.

Bei Rechtsgeschäften, die den Betrag von 500,00 Euro
überschreiten, hat der Vorstand die Genehmigung des
Gesamtvorstandes einzuholen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Geschäftsjahr), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Aufnahme), § 8 (Einkünfte und Ausgaben des
Vereins), § 11 (Gesamtvorstand), § 14 (Wahlen mit besonderen Bestimmungen) , § 19
(Datenschutz) und § 20 (salvatorische Klausel) beschlossen.
a)
09.08.2019
Lamadé

b)
Satzung:
Sonderband 1
Bl. 24 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.