Handelsregister · VR 30413

Chronologischer Auszug

Musikverein Lindau-Aeschach/Hoyren e.V. · Amtsgericht Kempten (Allgäu)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Musikverein Lindau-Aeschach/Hoyren e.V.

b)
Lindau (B)
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorstand:
Meßmer, Karl, Lindau (B), *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Lothschütz, Melanie, Lindau, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 13.10.1987 zuletzt geändert am 07.03.1989
a)
13.02.2006
Willer

b)
Tag der ersten Eintragung:
12.07.1990.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 12 SB;
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Lothschütz, Melanie, Weißensberg, *XX.XX.XXXX
a)
04.09.2006
Scharpf

b)
Anmeldung Bl. 8 SB
3b)
Gewählt:
Vorstand:
Kottmayr, Thomas, Lindau (B), *XX.XX.XXXX
a)
17.04.2007
Haßler
4b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Kottmayr, Thomas, Lindau (B), *XX.XX.XXXX

Gewählt:
Vorstand:
Meßmer, Johannes, Lindau (Bodensee), *XX.XX.XXXX
a)
24.03.2022
Schweinberger

b)
Bl. 18/26 SB
5a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der Umfang der Vertretungsmacht der
Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass
a) Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert im
Einzelfall von mehr als EUR 5.000,00 bis einschließlich
EUR 25.000,00 der vorherigen Zustimmung des
geschäftsführenden Vorstands bedürfen;
b) Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert im
Einzelfall von mehr als EUR 5.000,00 bis einschließlich
EUR 25.000,00, denen die Zustimmung durch den
geschäftsführenden Vorstand nicht erteilt worden ist, der
vorherigen Zustimmung der Generalversammlung
bedürfen;
c) Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert im
Einzelfall von mehr als EUR 25.000,00 oder
Grundstücksgeschäfte jeglicher Art, einschließlich der
Aufnahme von Belastungen, der vorherigen Zustimmung
durch die Generalversammlung bedürfen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
13.07.2022
Nebauer

b)
Bl. 27/42 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.