Handelsregister · VR 30413
Chronologischer Auszug
Musikverein Lindau-Aeschach/Hoyren e.V. · Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Musikverein Lindau-Aeschach/Hoyren e.V. b) Lindau (B) | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorstand: Meßmer, Karl, Lindau (B), *XX.XX.XXXX Vorstand: Lothschütz, Melanie, Lindau, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 13.10.1987 zuletzt geändert am 07.03.1989 | a) 13.02.2006 Willer b) Tag der ersten Eintragung: 12.07.1990. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 12 SB; |
| 2 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Lothschütz, Melanie, Weißensberg, *XX.XX.XXXX | a) 04.09.2006 Scharpf b) Anmeldung Bl. 8 SB | ||
| 3 | b) Gewählt: Vorstand: Kottmayr, Thomas, Lindau (B), *XX.XX.XXXX | a) 17.04.2007 Haßler | ||
| 4 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Kottmayr, Thomas, Lindau (B), *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Meßmer, Johannes, Lindau (Bodensee), *XX.XX.XXXX | a) 24.03.2022 Schweinberger b) Bl. 18/26 SB | ||
| 5 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Umfang der Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass a) Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert im Einzelfall von mehr als EUR 5.000,00 bis einschließlich EUR 25.000,00 der vorherigen Zustimmung des geschäftsführenden Vorstands bedürfen; b) Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert im Einzelfall von mehr als EUR 5.000,00 bis einschließlich EUR 25.000,00, denen die Zustimmung durch den geschäftsführenden Vorstand nicht erteilt worden ist, der vorherigen Zustimmung der Generalversammlung bedürfen; c) Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert im Einzelfall von mehr als EUR 25.000,00 oder Grundstücksgeschäfte jeglicher Art, einschließlich der Aufnahme von Belastungen, der vorherigen Zustimmung durch die Generalversammlung bedürfen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 13.07.2022 Nebauer b) Bl. 27/42 SB |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.