Handelsregister · VR 50210

Chronologischer Auszug

Musikverein Lichtenstein/Sachsen e.V. · Amtsgericht Chemnitz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Musikverein Lichtenstein e. V.

b)
Lichtenstein/Sa.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein. Die
Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zu
Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über
5.000,00 DM die Zustimmung des Vorstands erforderlich
ist. In Ausnahmefällen, bei dringenden
Rechtsgeschäften, die keinen Aufschub dulden, besitzt
der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung einer der
anderen Vorstandsmitglieder, unbeschränkte
Vertretungsmacht. Er hat jedoch den Vorstand
unverzüglich zu informieren.

b)
Vorstand:
Hofmann, Karin, Lichtenstein, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Ludwig, David, Zwickau, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Müller, Mario, Lichtenstein, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 29.12.1990 zuletzt geändert am 24.04.2005
a)
22.03.2011
Wagner

b)
Tag der ersten Eintragung:
01.02.1991.
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit (bisher
Amtsgericht Hohenstein-
Ernstthal VR 210). Dieses Blatt
ist zur Fortführung auf EDV
berichtigend bzgl. der
Bezeichnung des Sitzes
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblatts
getreten.
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Hofmann, Karin, Lichtenstein, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Ludwig, David, Zwickau, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorsitzender:
Müller, Mario, Lichtenstein, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorsitzender:
Süß, Alexander, Lichtenstein/Sa., *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Kleindienst, Andrea, Lichtenstein/Sa., *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Ungethüm, Christoph, Lichtenstein/Sa., *XX.XX.XXXX
a)
13.10.2021
Kersching
3a)
Musikverein Lichtenstein/Sachsen e.V.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein. Die
Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zu
Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über
2.500,00 € ein Beschluss des Vorstands erforderlich ist.
In
Ausnahmefällen, bei dringenden Rechtsgeschäften, die
keinen Aufschub dulden, besitzt der Vorsitzende, bei
dessen
Verhinderung einer der anderen Vorstandsmitglieder,
unbeschränkte Vertretungsmacht. Es muss jedoch
nachträglich ein Beschluss des Vorstandes herbeigeführt
werden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
11.09.2023
Erath

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.