Der Verein wird durch das Vorsitzendenteam, welches aus mindestens 2 Personen und maximal 3 Personden besteht, vertreten. Jedes Mitglied des Vorsitzendenteams ist einzelvertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte ab 5.000,00 EUR sowie bei Kredit- und Darlehensgeschäften bedarf es der Zustimmung von mindestens zwei Mitgliedern des Vorsitzendenteams.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Clara Grüneich
Kürnbach
Vorstand
Saskia Keller
Kürnbach
Vorstand
Sebastian Mannuß
Kürnbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.11.1967 mit Änderung vom 06.03.1982.
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.06.2014.
Tag der ersten Eintragung: 29.02.1968
Satzung: Sonderband Blatt 24-29
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 47 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.