Vertretungsberechtigter Vorstand: - 1. Vorsitzender, - 2. Vorsitzender, - Schriftführer, - 2. Schriftführer, - Kassierer, - 2. Kassierer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 500 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Tobias Berens
Kail
Vorstand
Peter Pitsch
Kail
Vorstand
Christoph Mohr
Kail
Vorstand
Martin Müller
Müden
Vorstand
Niklas Pauly
Kail
Vorstand
Florian Krause
Kail
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.12.1992 zuletzt geändert am 02.02.2001
Die Mitgliederversammlung vom 23.01.2015 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands), § 17 (Beschlussfassung), § 23 (Auflösung des Vereins) und § 24 (Inkrafttreten) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.05.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.05.2006.
Fall 2
Fall 3
Satzung Blatt 118 - 124 der Akten
Fall 4
Fall 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.