Der 1. und der 2. Vorsitzende vertreten einzeln. Der 1. Vorsitzende kann über einen Betrag bis zu 1.000,- EURO für Vereinszwecke verfügen. Bei Beträgen über 1.000,- EUR ist die Zustimmung des Vereinsausschusses erforderlich. Zur Aufnahme von Krediten ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Steffen Wegner
Küps
Vorstand
Jörg Feldtmann
Küps
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.04.2001
Die Mitgliederversammlung vom 11.01.2015 hat die Aufnahme des § 6 a (Begünstigungsverbot, Aufwendungsersatz, Ehrenamtspauschale) in die Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.01.2016 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und Ziel des Vereins), 6 a (Begünstigungsverbot, Aufwendungsersatz, Ehrenamtspauschale) und 19 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 20.07.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 15-22 SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 43 SB.
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 60 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.