Handelsregister · VR 530431

Chronologischer Auszug

Musikverein Harmonie Schlierbach e.V. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Musikverein Harmonie Schlierbach

b)
Schlierbach
a)
Vorstand sind der Vorsitzende allgemeine Organisation,
der Vorsitzende Musik, der Vorsitzende
Öffentlichkeitsarbeit und der Vorsitzende Finanzen.
Vertretungsbefugt sind je zwei Vorstandsmitglieder
gemeinschaftlich.

b)
Vorsitzende allgemeine Organisation:
Buchele, Sylvia, Schlierbach
Vorsitzender Finanzen:
Schmidinger, Gunther, Schlierbach, *XX.XX.XXXX
Vorsitzende Öffentlichkeitsarbeit:
Amsberg, Melanie, Schlierbach, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender Musik:
Prinz, Peter, Schlierbach, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 15.01.1972 zuletzt geändert am 16.03.2013
a)
16.04.2014
Stöferle

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
14.04.2014.

Tag der ersten Eintragung:
01.12.1972

Satzung:
Blatt 140
2a)
Namenszusatz von Amts wegen ergänzt:
Musikverein Harmonie Schlierbach e.V.
b)
Nicht mehr
Vorsitzende allgemeine Organisation:
Buchele, Sylvia, Schlierbach
a)
08.08.2017
Spengler
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
26.04.2019
Molnar

b)
Satzung:
Blatt 195-200
4b)
Bestellt als
Vorsitzende Öffentlichkeitsarbeit:
Koller, Melissa-Sophia, Schlierbach, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzende allgemeine Organisation:
Buchele, Syliva, Schlierbach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzende Öffentlichkeitsarbeit:
Amsberg, Melanie, Schlierbach, *XX.XX.XXXX
a)
03.11.2021
Erbstößer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.