Handelsregister · VR 627
Chronologischer Auszug
Musikverein "Harmonie" Schiffweiler 1924 e.V. · Amtsgericht Ottweiler
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Musikverein "Harmonie" Schiffweiler e.V. b) Schiffweiler | a) Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden. Seine Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Ausgaben über mehr als 400,-- DM der Zustimmung des Gesamtvorstandes und Ausgaben über mehr als 75 % der vorhandenen Geldmittel des Vereins der Genehmigung einer Mitgliederversammlung bedürfen. b) 1. Vorsitzender: Zimmer, Horst, Schiffweiler | a) eingetragener Verein Satzung vom 03.03.1991 zuletzt geändert am 30.06.1998 | a) 06.04.2004 Gierend b) Tag der ersten Eintragung: 22.08.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Musikverein "Harmonie" Schiffweiler 1924 e.V. | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Zimmer, Horst, Schiffweiler Gewählt als 1. Vorsitzender: Woll, Hans Hermann, Schiffweiler, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2014 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung in den § 1 (Name und Sitz) und § 10 (Organe des Vorstandes) beschlossen. | a) 13.05.2014 Spaniol |
| 3 | b) Gewählt als 2. Vorsitzender: Schäfer, Martin, Schiffweiler, *XX.XX.XXXX | a) 04.07.2014 Spaniol | ||
| 4 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Schäfer, Martin, Schiffweiler, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzender: Zimmer, Johannes, Gießen, *XX.XX.XXXX | a) 20.07.2018 Spaniol |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.