Handelsregister · VR 650117
Chronologischer Auszug
Musikverein Hailtingen e.V. · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Musikverein Hailtingen b) Dürmentingen | a) Der Vorstand besteht aus bis zu zwei 1. Vorsitzenden und bis zu zwei 2. Vorsitzenden. Jeder besitzt Alleinvertretungsbefugnis. b) 1. Vorsitzender: Rettich, Wolfgang, Dürmentingen, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Schönweiler, Peter, Hailtingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 08.09.1981 zuletzt geändert am 16.01.2009 | a) 19.12.2014 Stöferle b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.12.2014. Tag der ersten Eintragung: 08.12.1981 |
| 2 | a) Name von Amts wegen berichtigt in: Musikverein Hailtingen e.V. | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender, nun bestellt als 2. Vorsitzender: Rettich, Wolfgang, Dürmentingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzende: Lindner, Sarah, Dürmentingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Schönweiler, Peter, Hailtingen, *XX.XX.XXXX | a) 03.03.2016 Grupp | |
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. b) Nicht mehr 2. Vorsitzender, nun: Liquidator: Rettich, Wolfgang, Dürmentingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Liquidator: Kesenheimer, Peter, Dürmentingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Liquidator: Vogelsang, Markus, Ulm, *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis geändert bei 1. Vorsitzende: Lindner, Sarah, Dürmentingen, *XX.XX.XXXX | b) Der Verein ist aufgelöst. | a) 06.12.2017 Wahl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.