Handelsregister · VR 310327
Chronologischer Auszug
Musikverein Feldkirch e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Musikverein Feldkirch e.V. b) Hartheim | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden oder zwei gleichberechtigten Vorsitzenden und einem/zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder vertritt den Verein allein. b) Vorsitzender: Hauß, Werner, Hartheim-Bremgarten, *XX.XX.XXXX Vorsitzender: Kleint, Karlheinz, Hartheim-Feldkirch, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Wick, Patrick, Hartheim, *XX.XX.XXXX 2.Vorsitzender: Busch, John-Patrick, Hartheim, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 18.09.1992 zuletzt geändert am 25.03.2006 | a) 06.03.2014 Weirather b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.03.2014. Tag der ersten Eintragung: 19.11.1992 : Satzung AS.197 ff. |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt und berichtigt in: Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus zwei bis vier Personen, nämlich aus dem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden oder aus zwei Vorsitzenden und ein bis zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 1.024,00 EUR verpflichten, bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes. Dieser besteht neben dem Vorstand im Sinne des § 26 BGB, sowie dem Schriftführer, dem Rechner, dem Jugendvertreter und bis zu sieben Beiräten. b) Ausgeschieden als Vorsitzender: Kleint, Karlheinz, Hartheim am Rhein, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert bei und jetzt gewählt als Vorsitzender: Wick, Patrick, Breisach am Rhein, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vorsitzende: Gibfried, Birgit, Hartheim am Rhein, *XX.XX.XXXX Gewählt als Stellvertretende Vorsitzende: Bing, Mareike, Bad Krozingen, *XX.XX.XXXX Gewählt als Stellvertretender Vorsitzender: Busch, John-Patrick, Hartheim am Rhein, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden als Vorsitzender: Hauß, Werner, Hartheim am Rhein, *XX.XX.XXXX | a) 17.04.2014 Kaufmann | ||
| 3 | b) Sitz von Amts wegen berichtigt in: Hartheim am Rhein | a) 17.04.2014 Kaufmann | ||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus bis zu zwei Vorsitzenden und bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 1.024,00 EUR verpflichten, bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes. Dieser besteht aus dem Vorstand im Sinne des § 26 BGB sowie dem Schriftführer, dem Rechner, dem Jugendvertreter und den bis zu sieben Mitgliedern des Beirats. b) Aus technischen Gründen als gelöscht vorgetragen: Vorsitzender: Hauß, Werner, Hartheim am Rhein, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden als Vorsitzende: Gibfried, Birgit, Hartheim am Rhein, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2016 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Der Vorstand) beschlossen. | a) 19.05.2016 Kaufmann b) Änderungsbeschluss: S. 312 Satzung: S. 317ff. | |
| 5 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu zwei Vorsitzenden und bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. b) Personenbezogene Daten geändert bei Stellvertretende Vorsitzende: Klein, Mareike Anita, geb. Bing, Bad Krozingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Busch, John Patrick, Bad Krozingen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Der vertretungsberechtigte Vorstand hat am 07.05.2019 die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr, übergeordneter Verband) und § 10 (Mitgliederversammlung) aufgrund Ermächtigung vom 22.03.2019 beschlossen. | a) 24.06.2019 Paiva Galvão b) Satzung: AS. 375-397 | |
| 6 | b) Bestellt als Vorsitzende: Wick, Katharina, Hartheim am Rhein, *XX.XX.XXXX | a) 24.04.2024 Hügel |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.