Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste und zweite Vorsitzende. Sie vertreten je einzeln. Bei Ausgaben über 10 000,-- DM (zehntausend Deutsche Mark) je Bankvorfall können der erste und zweite Vorsitzende nur gemeinsam handeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ivonne Renz
Sindelfingen
Vorstand
Armin Moroff
Holzgerlingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.10.1954 zuletzt geändert am 19.03.2010
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.10.2014.
Tag der ersten Eintragung: 24.05.1955
Satzung: Sonderband Blatt 2 - 7, 169 - 177
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.