Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung oder zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstück, sowie zur Aufnahme eines Kredits von über EUR 500,-- die Zustimmung des Ausschusses erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Heiko Auer
Deizisau
Vorstand
Ralf Auer
Hochdorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.03.1979 zuletzt geändert am 22.03.2013
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.07.2014.
Tag der ersten Eintragung: 30.11.1982
Satzung: Sonderband Blatt 103 / 110
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