Handelsregister · VR 3612

Chronologischer Auszug

Musikverein Brück e.V. · Amtsgericht Potsdam

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Musikverein Brück

b)
Brück/Mark
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Vorstand kann eines seiner Mitglieder mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Vorstandes beauftragen und
hierzu bevollmächtigen.

b)
Vorsitzender:

1.
Strübing, Martin, *XX.XX.XXXX, Brück

1. Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Wollnik, Uwe, *XX.XX.XXXX, Brück

2. Stellvertretender Vorsitzender:

3.
Frömling, Siegfried, *XX.XX.XXXX, Plötzin
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 30.01.1991
zuletzt geändert durch Beschluss vom 17.10.2001
a)
13.09.2006
Schneider
b)
Tag der ersten Eintragung:
16.07.1991

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Brandenburg an der Havel, Zweigstelle Belzig, VR 98
getreten.
2a)
Musikverein Brück e.V.
a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.08.2012 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name) und § 13
(Auflösung) beschlossen.
a)
09.10.2012
Jaap
b)
Satzung Bl.
88-94
3b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Strübing, Martin

Vorsitzender:
4.
Eschholz, Mike, *XX.XX.XXXX, Brück
a)
26.11.2015
Jaap

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.