Handelsregister · VR 350034

Registerinformationen

Musikverein Betzingen e.V. (Trachtenkapelle ) · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Musikverein Betzingen e.V. (Trachtenkapelle )
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Reutlingen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 350034
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
02.10.2024
Abrufstand
10.04.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Simon Eib

Reutlingen

Vorstand

Monika Koster

Reutlingen

Vorstand

Timo Sauer

Reutlingen

Vorstand

Christiane Meier

Reutlingen

Vorstand

Ann-Kathrin Nedele

Reutlingen

Vorstand

Noel Dokuz

Reutlingen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 29.01.1928 zuletzt geändert am 28.01.2012
  • Die Mitgliederversammlung vom 31.01.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) und § 14 (Auflösung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.01.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlungen vom 15.02.2019 und vom 07.02.2020 haben die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlungen vom 29.06.2022 und vom 15.02.2023 haben die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.02.2015.
  • Tag der ersten Eintragung: 23.03.1928
  • Satzung: Sonderband Blatt 221
  • Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 257-260
  • Neufassung des Gesellschaftsvertrages: Sonderband Blatt 266
  • Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 271 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 269
  • Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 276 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 273+275

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.