Handelsregister · VR 270087

Chronologischer Auszug

Musikverein Althütte e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Musikverein Althütte e.V.

b)
Althütte
a)
Die beiden Vorsitzenden zusammen sind die
gesetzlichen Vertreter des Vereins.

b)
1. Vorsitzender:
Geiger, Rainer, Rudersberg, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Paxian, Roland, Auenwald, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 03.04.1960 mit Änderung vom 17.07.1990.
a)
17.11.2014
Nimtz

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
17.11.2014.
Tag der ersten Eintragung:
13.01.1961
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei
stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassier, dem
Schriftführer und dem Jugendleiter.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt allein.

b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Schwinger, Pascal, Althütte, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Müller, Nadine, Althütte, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Knödler, Markus, Althütte, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassier:
Feuchter, Olaf, Althütte, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführerin:
Scheidelmann, Jennifer, Althütte, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Jugendleiterin:
Hauff, Tanja, Althütte, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Geiger, Rainer, Rudersberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Paxian, Roland, Auenwald, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
21.02.2023
Lehr

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 64

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.