Handelsregister · VR 391046
Chronologischer Auszug
Musikum Lahr - Freie Musik- und Kunstschule für die Ortenau e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Musikum Lahr - Freie Musik- und Kunstschule für die Ortenau e.V. b) Lahr | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Jeweils zwei vertreten gemeinsam. b) Vorsitzender: Volk, Joachim Ernst Theodor, Lahr, *XX.XX.XXXX Stellvertretende Vorsitzende: Volk, Stephanie Dorothea, Lahr, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Kaulke, Marco Tobias, Lahr, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 08.08.2008 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 13.02.2012. | a) 23.01.2015 Reeber b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.01.2015. Tag der ersten Eintragung: 11.09.2008 Satzung: AS 117 ff. |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorsitzenden und bis zu drei Beisitzern. Sie vertreten mehrheitlich. b) Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende, nun bestellt als Vorsitzende: Volk, Stephanie Dorothea, Seelbach, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender, nun bestellt als Vorsitzender: Kaulke, Marco Tobias, Lahr, *XX.XX.XXXX Bestellt als Beisitzerin: Volk, Margot, Lahr, *XX.XX.XXXX | a) 24.10.2017 Tänzel | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen. | a) 24.10.2017 Tänzel b) Geänderte Satzung: AS. 171 ff | ||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorsitzenden und bis zu drei Beisitzern. Jeder Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Die Beisitzer vertreten mehrheitlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2019 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) und § 10 (Datenschutzregelung) beschlossen. | a) 23.07.2019 Fischer b) Satzung: AS 211 ff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.