Handelsregister · VR 391046

Chronologischer Auszug

Musikum Lahr - Freie Musik- und Kunstschule für die Ortenau e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Musikum Lahr - Freie Musik- und Kunstschule für die Ortenau
e.V.

b)
Lahr
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Jeweils zwei vertreten gemeinsam.

b)
Vorsitzender:
Volk, Joachim Ernst Theodor, Lahr, *XX.XX.XXXX
Stellvertretende Vorsitzende:
Volk, Stephanie Dorothea, Lahr, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Kaulke, Marco Tobias, Lahr, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 08.08.2008 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 13.02.2012.
a)
23.01.2015
Reeber

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
23.01.2015.
Tag der ersten Eintragung:
11.09.2008
Satzung:
AS 117 ff.
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei
Vorsitzenden und bis zu drei Beisitzern. Sie vertreten
mehrheitlich.

b)
Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende, nun bestellt als
Vorsitzende:
Volk, Stephanie Dorothea, Seelbach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender, nun bestellt
als
Vorsitzender:
Kaulke, Marco Tobias, Lahr, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Beisitzerin:
Volk, Margot, Lahr, *XX.XX.XXXX
a)
24.10.2017
Tänzel
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 8
(Vorstand) beschlossen.
a)
24.10.2017
Tänzel

b)
Geänderte Satzung:
AS. 171 ff
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei
Vorsitzenden und bis zu drei Beisitzern. Jeder
Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Die Beisitzer
vertreten mehrheitlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2019 hat die Änderung der Satzung in § 8
(Vorstand) und § 10 (Datenschutzregelung) beschlossen.
a)
23.07.2019
Fischer

b)
Satzung:
AS 211 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.