Handelsregister · HRB 5818
Chronologischer Auszug
Musikschule Stein gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Fürth
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Musikschule Stein gemeinnützige GmbH b) Stein c) 1) Die Musikschule Stein gemeinnützige GmbH verfolgt ausschließlich den gemeinnützigen Zweck der Förderung des kulturellen Lebens, insbesondere der Stadt Stein. Dazu dient die Förderung des Musikunterrichtes und das Betreiben einer Sing- und Musikschule in Stein. 2) Weitere Betätigungsfelder sieht die Musikschule Stein in der Fortbildung von Lehrkräften, Musikern und kulturell interessierten Laien; die Weiterentwicklung der Arbeit der Musikpädagogik, Förderung von Veranstaltungen und Forschungsaufgaben, die diesem Ziel dienen, sowie die Förderung des künstlerischen Nachwuchses bis zur Konservatoriumsreife. 3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die GmbH ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Einnahmen darf die Gesellschaft nur erzielen, soweit dies zur Erreichung des Gesellschaftszweckes unerläßlich ist. Die an die Gesellschaft zu entrichtenden Entgelte müssen so bemessen sein, daß lediglich die Kosten gedeckt oder höchstens geringfügig überschritten werden. Die Gesellschaft darf niemand durch Verwaltungsausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, insbesondere nicht durch unverhältnismäßig hohe Geschäftsführergehälter, begünstigen. Die Gehälter der Geschäftsführer und der Mitarbeiter der Gesellschaft werden frei vereinbart, dürfen jedoch nicht den BAT (Bundesangestelltentarif) übersteigen. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Andrasch, Michael, Nürnberg, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 29.01.1988 zuletzt geändert am 07.12.2001 | a) 31.10.2002 Wagner b) Tag der ersten Eintragung: 21.03.1995. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 103 ff So. | |
| 2 | c) (1) Die Musikschule Stein gemeinnützige GmbH verfolgt ausschließlich den gemeinnützigen Zweck der Förderung des kulturellen Lebens, insbesondere der Stadt Stein. Dazu dienen die Förderung des Musikunterrichtes und das Betreiben einer Sing- und Musikschule in Stein. (2) Weitere Betätigungsfelder sind die Fortbildung von Lehrkräften, Musikern und kulturell interessierten Laien; die Weiterentwicklung der Arbeit der Musikpädagogik, Förderung von Veranstaltungen und Forschungsaufgaben, die diesem Ziel dienen, sowie die Förderung des künstlerischen Nachwuchses bis zur Konservatoriumsreife. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die GmbH ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Einnahmen darf die Gesellschaft nur erzielen, soweit dies zur Erreichung des Gesellschaftszweckes unerlässlich ist. Die an die Gesellschaft zu entrichtenden Entgelte müssen so bemessen sein, dass lediglich die Kosten gedeckt oder höchstens geringfügig überschritten werden. Die Gesellschaft darf niemand durch Verwaltungsausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, insbesondere nicht durch unverhältnismäßig hohe Geschäftsführergehälter, begünstigen. Die Gehälter der Geschäftsführer und der Mitarbeiter der Gesellschaft werden frei vereinbart, dürfen jedoch nicht den TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) übersteigen. | 30.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 4.435,41 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital). | a) 27.10.2008 Grave | ||
| 3 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Gasweg 1, 90547 Stein | a) 08.06.2011 Lang | ||||
| 4 | Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schalanda, Stefan, Stein, *XX.XX.XXXX | a) 08.03.2022 Czernek | ||||
| 5 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Andrasch, Michael, Nürnberg, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Schalanda, Stefan, Stein, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Einzelprokura: Henneberger, Norbert, Stein, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Schalanda, Stefan, Stein, *XX.XX.XXXX | a) 24.01.2024 Czernek |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.