Handelsregister · HRB 5818

Chronologischer Auszug

Musikschule Stein gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Fürth

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Musikschule Stein gemeinnützige GmbH

b)
Stein

c)
1) Die Musikschule Stein gemeinnützige
GmbH verfolgt ausschließlich den
gemeinnützigen Zweck der Förderung des
kulturellen Lebens, insbesondere der Stadt
Stein. Dazu dient die Förderung des
Musikunterrichtes und das Betreiben einer
Sing- und Musikschule in Stein.
2) Weitere Betätigungsfelder sieht die
Musikschule Stein in der Fortbildung von
Lehrkräften, Musikern und kulturell
interessierten Laien; die Weiterentwicklung
der Arbeit der Musikpädagogik, Förderung
von Veranstaltungen und
Forschungsaufgaben, die diesem Ziel
dienen, sowie die Förderung des
künstlerischen Nachwuchses bis zur
Konservatoriumsreife.
3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die GmbH
ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Einnahmen darf die Gesellschaft nur
erzielen, soweit dies zur Erreichung des
Gesellschaftszweckes unerläßlich ist. Die
an die Gesellschaft zu entrichtenden
Entgelte müssen so bemessen sein, daß
lediglich die Kosten gedeckt oder
höchstens geringfügig überschritten
werden. Die Gesellschaft darf niemand
durch Verwaltungsausgaben, die dem
Gesellschaftszweck fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen,
insbesondere nicht durch
unverhältnismäßig hohe
Geschäftsführergehälter, begünstigen.
Die Gehälter der Geschäftsführer und der
Mitarbeiter der Gesellschaft werden frei
vereinbart, dürfen jedoch nicht den BAT
(Bundesangestelltentarif) übersteigen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Andrasch, Michael, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.01.1988 zuletzt geändert am
07.12.2001
a)
31.10.2002
Wagner

b)
Tag der ersten
Eintragung: 21.03.1995.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 103 ff So.
2c)
(1) Die Musikschule Stein gemeinnützige
GmbH verfolgt ausschließlich den
gemeinnützigen Zweck der Förderung des
kulturellen Lebens, insbesondere der Stadt
Stein. Dazu dienen die Förderung des
Musikunterrichtes und das Betreiben einer
Sing- und Musikschule in Stein.
(2) Weitere Betätigungsfelder sind die
Fortbildung von Lehrkräften, Musikern und
kulturell interessierten Laien; die
Weiterentwicklung der Arbeit der
Musikpädagogik, Förderung von
Veranstaltungen und Forschungsaufgaben,
die diesem Ziel dienen, sowie die Förderung
des künstlerischen Nachwuchses bis zur
Konservatoriumsreife.
(3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die GmbH
ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Einnahmen darf die Gesellschaft nur
erzielen, soweit dies zur Erreichung des
Gesellschaftszweckes unerlässlich ist. Die
an die Gesellschaft zu entrichtenden
Entgelte müssen so bemessen sein, dass
lediglich die Kosten gedeckt oder
höchstens geringfügig überschritten
werden. Die Gesellschaft darf niemand
durch Verwaltungsausgaben, die dem
Gesellschaftszweck fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen,
insbesondere nicht durch
unverhältnismäßig hohe
Geschäftsführergehälter, begünstigen. Die
Gehälter der Geschäftsführer und der
Mitarbeiter der Gesellschaft werden frei
vereinbart, dürfen jedoch nicht den TVöD
(Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst)
übersteigen.
30.000,00 EURa)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2008 hat die
Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig
eine Erhöhung des Stammkapitals um 4.435,41 EUR und die
Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden
insbesondere geändert: §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens)
und 3 (Stammkapital).
a)
27.10.2008
Grave
3b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Gasweg 1, 90547 Stein
a)
08.06.2011
Lang
4Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Schalanda, Stefan, Stein, *XX.XX.XXXX
a)
08.03.2022
Czernek
5b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Andrasch, Michael, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Geschäftsführer:
Schalanda, Stefan, Stein, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura:
Henneberger, Norbert, Stein, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Schalanda, Stefan, Stein, *XX.XX.XXXX
a)
24.01.2024
Czernek

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.