Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden dem 2. Vorsitzenden sowie drei Beisitzern.
Der Verein wird vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende.
Satzung Blatt 86 der Akten
Beschluss Blatt 134 ff., 173-175 d.A.
Tag der ersten Eintragung: 02.07.1971 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 295 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 31.10.2005.
Satzung Bd. II. Bl. 28 - 30 d.A.
Satzung Bd. II Bl. 48 - 51 d.A.
Satzung
Satzung vom 24.05.1971 zuletzt geändert am 05.12.2001
Die Mitgliederversammlung vom 16.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.05.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) und § 8 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.