Handelsregister · VR 220925

Chronologischer Auszug

Musikschule Kohlberg e. V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Musikschule Kohlberg e. V.

b)
Kohlberg
a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem ersten
Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Jeder ist
allein vertretungsberechtigt.

b)
erste Vorsitzende:
Siemon, Cornelia, Kohlberg, *XX.XX.XXXX
zweiter Vorsitzender:
Ohly, Reinhard Wolfgang, Kohlberg, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 15.03.1994 mit Nachtrag vom 29.04.1994 zuletzt geändert am 14.05.2003
a)
08.07.2014
Steiner

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
08.07.2014.
Tag der ersten Eintragung:
20.06.1996
Satzung:
Sonderband
Blatt 24 / 32, 42
2b)
Nicht mehr zweiter Vorsitzender, nun bestellt als:
Erster Vorsitzender:
Ohly, Reinhard Wolfgang, Kohlberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
erste Vorsitzende:
Siemon, Cornelia, Kohlberg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.06.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Aufgaben des Vereins), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 10 (Einberufung
und Durchführung der Mitgliederversammlung), § 11 (Vorstand), § 12 (Aufgaben des
Vorstandes), § 13 (Hauptberufliche musikpädagogische Mitarbeiter), § 14 (Honorar für
Musiklehrer), § 15 (Kursleiter und nebenberufliche Mitarbeiter), § 16 (Rechnungsprüfung), §
17 (Satzungsänderung und Auflösung des Vereins) und § 18 (Inkrafttreten) beschlossen.
a)
23.10.2014
Seiler

b)
Vorgang Nr. 2
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 9

Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 7

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.