Handelsregister · VR 1184
Chronologischer Auszug
Musikschule Breisgau e.V. Jugend- und Erwachsenenbildung · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Musikschule Breisgau e.V. Jugend- und Erwachsenenbildung b) Gundelfingen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. b) Zweiter Vorsitzender: Dr. Gundelfingen, Reinhard, Bentler, *XX.XX.XXXX Erster Vorsitzender: Schneckenburger, Dieter, Kirchzarten, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 28.12.1977 mit Änderung vom 24.03.2004. | a) 05.04.2006 Friedrich b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.04.2006. Tag der ersten Eintragung: 05.09.1978 Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 97 ff. Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 145 ff. |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden und dem 2.Vorsitzenden, sie sollen Bürgermeister sein; beide sind einzelvertretungsberechtigt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2006 hat die Änderung der Satzung in § 11 ( Vorstand ) beschlossen. | a) 07.04.2006 Wehrle b) Geänderte Satzung: Blatt 115 Änderungsbeschluss: Blatt 111 | |
| 3 | b) Nicht mehr und personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei: Zweiter Vorsitzender: Dr. Bentler, Reinhard, Gundelfingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Zweiter Vorsitzender: Walz, Raphael, Gundelfingen, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten geändert bei Erster Vorsitzender: Schneckenburger, Dieter, Bötzingen, *XX.XX.XXXX | a) 01.06.2015 Transier-Lang | ||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), in § 11 (Vorstand) und in § 14 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 12.04.2016 Transier-Lang b) Satzung: AS. 297 ff. Änderungsbeschluss: AS. 291 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.