Handelsregister · VR 680355

Chronologischer Auszug

Musikkapelle Welschensteinach e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Musikkapelle Welschensteinach e.V.

b)
Steinach
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.

Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
Erster Vorsitzender:
Meßmer, Josef, Steinach, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender:
Himmelsbach, Klaus, Steinach, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 18.01.1980.
a)
18.12.2014
Probst

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
18.12.2014.
Tag der ersten Eintragung:
21.05.1980
Satzung:
AS. 5 ff.
2b)
Nicht mehr
Zweiter Vorsitzender:
Himmelsbach, Klaus, Steinach, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Zweiter Vorsitzender:
Striegel, Heiko, Steinach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
03.01.2018
Drayer

b)
Neufassung der Satzung:
AS 31 ff.
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu
drei Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Meßmer, Marc, Steinach, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Klausmann, Jonas, Haslach im Kinzigtal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Striegel, Heiko, Steinach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Erster Vorsitzender:
Meßmer, Josef, Steinach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 7
beschlossen.
a)
01.02.2021
Hügel

b)
Geänderte Satzung: AS 47 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.