Handelsregister · VR 704128
Chronologischer Auszug
Musikkapelle Kappel am Rhein · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Musikkapelle Kappel am Rhein b) Kappel-Grafenhausen | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Rechner. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtshandlungen von mehr als 200 EUR vertreten mindestens zwei der Vorstandsmitglieder den Verein. Bei Rechtshandlungen von mehr als 1.000 EUR bedarf es der Zustimmung des Gesamtvorstandes, dieser bestehend aus dem Vorstand in Sinne des § 26 BGB, mindestens zwei und höchstens drei Jugendleitern, dem Zeugwart und mindestens fünf und höchstens sieben Beisitzern. b) 1. Vorsitzende: Eckel, Katharina*, Kappel-Grafenhausen, *XX.XX.XXXX Stellvertretende Vorsitzende: Hecklinger, Jacqueline, Kappel-Grafenhausen, *XX.XX.XXXX Rechner: Bührle, Marius, Kappel-Grafenhausen, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Rottenecker, Florian, Kappel-Grafenhausen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 20.01.2024. | a) 10.04.2024 Engler b) Satzung: Blatt 23ff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.