Vertretungsberechtigt sind bis zu drei gleichberechtigte Vorsitzende oder ein Vorsitzender und ein stellvertretender Vorsitzender. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vornahme folgender Geschäfte bedarf der vorherigen Zustimmung der Generalversammlung: - Erwerb, Belastung oder Veräußerung von Grundstücken - Aufnahme von Krediten zu Lasten des Vereins, die den Gesamtbetrag bezogen auf ein Geschäftsjahr von 10.000,00 EUR überschreiten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Melanie Spenninger
Eriskirch
Vorstand
Dominik Bentele
Eriskirch
Vorstand
Manuel Schuster
Eriskirch
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.04.1966 zuletzt geändert am 16.03.2012
Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Mitgliedsbeiträge), § 7 (Organe), § 8 (Generalversammlung), § 9 (Vorstand), § 10 (Vorsitzenden), § 11 (Geschäftsführung), § 12 (Kassenführung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.09.2014.
Tag der ersten Eintragung: 09.06.1967
Satzung: Blatt 169/177
Geänderte Satzung: Blatt 189-197
Neufassung der Satzung: Blatt 327-336
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.