Handelsregister · VR 660491
Chronologischer Auszug
Musikfreunde Hermaringen e.V. · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Musikfreunde Hermaringen e.V. b) Hermaringen | a) Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. b) 1. Vorsitzender: Lang, Lothar, Giengen, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Brezger, Martin Holger, Hermaringen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 17.01.1982 zuletzt geändert am 19.01.1996 | a) 10.02.2015 Stöferle b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.02.2015. Tag der ersten Eintragung: 30.08.1982 Satzung: Blatt 4 Änderungsbeschluss: Blatt 33 |
| 2 | b) Bestellt als 2. Vorsitzender: Majer, Reiner, Giengen an der Brenz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Brezger, Martin Holger, Hermaringen, *XX.XX.XXXX | a) 26.02.2016 Marzillier | ||
| 3 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Lang, Lothar, Giengen, *XX.XX.XXXX | a) 10.01.2022 Erbstößer | ||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, bis zu zwei Stellvertreter und der Vorstand für Finanzen. Sie vertreten jeweils einzeln. b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Majer, Philipp, Sontheim an der Brenz, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand für Finanzen: Stöhr, Günter, Hermaringen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Majer, Reiner, Giengen an der Brenz, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 08.05.2024 Reger b) Satzung: Blatt 151/159 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.