Handelsregister · VR 408 NI
Chronologischer Auszug
Musikertechnik Föhr e.V. · Amtsgericht Flensburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Musikertechnik Föhr e.V. b) Wyk auf Föhr | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. b) Vorstandsmitglied: 1. Radtke, Steffen, Hamburg Vorstandsmitglied: 2. Rethwisch, Alexander, Wyk/Föhr Vorstandsmitglied: 3. Rothgordt, Frank, Hamburg Vorstandsmitglied: 4. Schultz-Breckwoldt, Jörn, Nieblum/Föhr | a) Eingetragener Verein Satzung vom 16.03.1991, geändert am 02.11.1993. | a) 16.02.2007 Peters b) Tag der ersten Eintragung: 29.05.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Änderung zu Nr. 4: Vorstandsmitglied: Schultz, Jörn, *XX.XX.XXXX, Wyk/Föhr | a) 24.04.2007 Breuer b) berichtigend eingetragen | ||
| 3 | a) Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er den Verein allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird der Verein durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 2. Rethwisch, Alexander Nicht mehr Vorstandsmitglied: 3. Rothgordt, Frank Nicht mehr Vorstandsmitglied: 4. Schultz, Jörn Änderung zu Nr. 1: Liquidator: Radtke, Steffen, *XX.XX.XXXX, Wyk auf Föhr mit der Befugnis den Verein allein zu vertreten | b) Der Verein ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.02.2024 aufgelöst. | a) 22.03.2024 Jensen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.