Musik und Theater Sauerland - MuT-Sauerland - e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Kirchhundem-Silberg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 4744 früher Amtsgericht Lennestadt
Gericht
Amtsgericht Siegen
Letzte Eintragung
30.05.2025
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand wie folgt: dem/der kaufmännischen Leiter/in, dem/der künstlerischen Leiter/in (dieser Person obliegt auch die Geschäftsführung Schrabbenhof), dem/der Leitung Tenne-Management, dem/der Leitung Marketing/Sponsoring und dem/der Leitung der Kreativwerkstatt. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, darunter der/die kaufmännischen oder der/die künstlerische Leiter/in, vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ulrike Wesely
Kirchhundem
Vorstand
Silvia Hillnhütter-Hoffmann
Kreuztal
Vorstand
Heinz-Uwe Streletz
Kirchhundem
Vorstand
Maik Ballichar
Kirchhundem
Vorstand
Sigrid Baust
Kreuztal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.11.2008
Die Mitgliederversammlung vom 20. September 2013 hat die Einfügung eines neuen § 10 - MuT-Junior der Satzung unter Anpassung der laufenden Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15. Februar 2014 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06. März 2016 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck des Vereins), § 5 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 9 (Mitgliederversammlung), § 10 (MuT-Junior), § 11 (Vorstand) und § 12 (Kassenprüfung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03. November 2018 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Organe), § 10 (MuT-Junior), § 11 (Vorstand), § 11 a (Beirat neu) und § 12 a (Datenschutz) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02. April 2022 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck des Vereins), § 4 (Gemeinnützigkeit, Mittelverwendung), § 9 (Mitgliederversammlung), § 10 (MuT-Junior), § 12 (Kassenprüfung) und § 13 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.02.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Satzung Bl. 5 ff. d.A.
Tag der ersten Eintragung: 04.12.2008 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 744 Amtsgericht Lennestadt getreten. Freigegeben am 23.09.2009.