Musik-, Sport- und Gesangverein 1974 e.V. EINTRACHT Obergriesheim
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Gundelsheim
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 100931
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
06.09.2024
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens vier Personen (Vorstandsmitglieder). Sie sind jeweils allein vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Konrad Krauth
Bad Friedrichshall
Vorstand
Dietmar Bachor
Gundelsheim
Vorstand
Benjamin Kaufmann
Gundelsheim
Vorstand
Tobias Wagner
Gundelsheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.06.1974 zuletzt geändert am 08.03.2008
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2019 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Es wurde ein neuer § 15 (Datenschutz) eingefügt.
Die Mitgliederversammlung vom 09.04.2022 hat die Änderung der Satzung in §2 (Zweck des Vereins), §4 (Zugehörigkeit des Vereins zu Verbänden), §5 (Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft), §6 (Mitgliedsbeitrag), §10 (Organe), §11 (Der Vorstand), §12 (Der Hauptausschuss), §13 (Die Hauptversammlung), §14 (Abteilung), §15 (Datenschutz/ Persönlichkeitsrechte/ Information für Mitglieder über die Datenverarbeitung), §16 (Auflösung des Vereins) beschlossen. Es wurde ein neuer §9 (Vereins-und Verhaltenskodex zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen) eingefügt.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 20.08.1974
Satzung: Sonderband Blatt 115/123, 2-5 Sb. II
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 23
Geänderte Satzung: Sonderband II Blatt 30
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.