Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist dahingehend beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften, die den Verein mehr als 1.000,-EUR Wert für den Einzelfall verpflichten, der Vorstand gemeinschaftlich handeln muss sowie die Rechtsgeschäfte zusätzlich vom Kassenwart, bei dessen Verhinderung vom Schriftführer unterzeichnet werden müssen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Grütz
Bergneustadt
Vorstand
Jürgen Helmut Valentin Seufert
Olpe
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 15. Mai 2014 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23. Oktober 2014 in § 15 (Geschäftsbereich des Vorstands) und in § 18 (Ordentliche Mitgliederversammlung) geändert.
Freitext
Satzung Bl. 30 ff. d.A.
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