Der Verein wird vertreten durch drei Vorstandsmitglieder, darunter der Kassenwart. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,- EUR verpflichten, ist der Vorstand nur bei schriftlicher Zustimmung aller drei Vorstandsmitglieder befugt. Zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 5.000,- EUR verpflichten und zur Verfügung über Grundstücke ist der Vorstand nur mit zustimmendem Beschluss der Mehrheit der Mitgliederversammlung befugt. Zum Abschluss von Verträgen, die eine Konventionalstrafe in Höhe von mehr als 5.000,- EUR beinhalten, ist der Vorstand nur mit zustimmendem Beschluss der Mehrheit der Mitgliederversammlung befugt. Zum Abschluss von dauerhaften Mietverträgen, die den Verein mit mehr als 300,- EUR im Monat verpflichten, ist der Vorstand nur mit zustimmendem Beschluss der Mehrheit der Mitgliederversammlung befugt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Matthias Preis
Mannheim
Vorstand
Tobias Täuber
Mannheim
Vorstand
Peter Joachim Mendelsohn
Weinheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.01.1995 und 01.09.1995 zuletzt geändert am 15.09.2002
Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2012 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.10.2005.