Vertretungsberechtigt sind bis zu drei Vorsitzende und der Kassier. Sie vertreten jeweils einzeln. Rechtsverbindliche Erklärungen des Vereins bei Dauerschuldverhältnissen sowie Verträge mit Mitarbeitern und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben, werden von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam abgegeben. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,-- Euro sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert von 2.500,00 Euro bedürfen der Zustimmung des gesamten Vorstands.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Brigitte Scheuermann
Hardheim
Vorstand
Biller Jutta
Hardheim
Vorstand
Petra Sitterberg
Hardheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.02.1976 in Neufassung vom 26.11.2014
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2022 hat die Neufassung der Satzung insbesondere in § 8 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.05.1976
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.04.2015.
Satzung: Sonderband 1 Bl. 9-18
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.