Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende, 2 Stellvertreter und Kassier. Der Vorsitzende hat Alleinvertretungsbefugnis, die beiden Stellvertreter und der Kassier vertreten jeweils zu zwei gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis ist in der Weise beschränkt, dass im Einzelfall ab einem Betrag über 250,-- Euro ein Vorstandsbeschluss erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hermann Huber
Rottenacker
Vorstand
Bruno Haaga
Rottenacker
Vorstand
Inge Brucker
Rottenacker
Vorstand
Sieglinde Hertenberger
Rottenacker
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.02.2002 zuletzt geändert am 13.05.2002.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 06.08.2002
Satzung: Blatt 10/17
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