Handelsregister · HRB 157486
Chronologischer Auszug
Munich Private Equity Funds AG · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) RWB PrivateCapital Emissionshaus AG b) Oberhaching, Landkreis München c) Konzeption, Aufbereitung, Betreuung und Abwicklung von Vermögensanlagen jeder Art, insbesondere Bereitstellen von Konzeptions-Know-how für Drittunternehmen, Initiierung von geschlossenen Fonds der Anlageklasse Private Equity, Beteiligung an anderen Unternehmen jedweder Rechtsform im Inund Ausland. | 500.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Güdel, Horst, Pullach, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Lemke, Norman, Germering, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 26.04.2005. | a) 13.06.2005 Dr. Willer b) Satzung Bl. 3 SB; | |
| 2 | b) Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Keltenring 5, 82041 Oberhaching | a) 28.04.2010 Glashauser | ||||
| 3 | b) Personendaten geändert (Wohnort), nun: Vorstand: Lemke, Norman, Taufkirchen, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personendaten geändert (Wohnort), nun: Vorstand: Güdel, Horst, Grünwald, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 21.11.2013 Schubert | ||||
| 4 | c) Kollektive Vermögensverwaltung von Alternativen Investmentfonds und damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten einschließlich der Konzeption, Aufbereitung, Betreuung und Abwicklung dieser Alternativen Investmentfonds und Im Rahmen dieser Tätigkeiten Beteiligung an anderen Unternehmen im In- und Ausland; | a) Die Hauptversammlung vom 28.06.2013 mit Nachtrag vom 13.09.2013 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 28.11.2013 Eder | |||
| 5 | a) Die Hauptversammlung vom 08.01.2014 hat die Änderung des § 6 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung des Aufsichtsrats - hier:Vergütung des Aufsichtsrats) der Satzung beschlossen. | a) 15.01.2014 Eder | ||||
| 6 | b) Bestellt: Vorstand: Menhofer, Christian, Schwabmünchen, *XX.XX.XXXX | a) 27.10.2014 Lohner | ||||
| 7 | c) externe Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), Verwaltung von inländischen Investmentvermögen in Form der kollektiven Vermögensverwaltung, Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind inländische geschlossene Publikums-AIF gemäß den §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: a) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt; b) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB i. V. m. den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU- Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt; c) Zu Zwecken der Liquiditätsanlage in Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB. 3. Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) Den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen sowie b) Sonstige Tätigkeiten, die mit den in § 20 Abs. 3 KAGB genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind, die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist, weitere Geschäfte darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | a) Die Hauptversammlung vom 08.10.2014 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Vertretungsregelung) der Satzung beschlossen. | a) 10.11.2014 Kurscheidt | ||
| 8 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Menhofer, Christian, Schwabmünchen, *XX.XX.XXXX | a) 04.08.2016 Fuchs | ||||
| 9 | b) Bestellt: Vorstand: Bertele, Daniel, Augsburg, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 02.01.2017 Fuchs | ||||
| 10 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Prokscha, Armin, Geretsried, *XX.XX.XXXX | a) 15.05.2019 Schubert | ||||
| 11 | b) Bestellt: Vorstand: Prokscha, Armin, Geretsried, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Vorstand: Güdel, Horst, München, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Prokscha, Armin, Geretsried, *XX.XX.XXXX | a) 15.02.2021 Schubert | |||
| 12 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Bertele, Daniel, Augsburg, *XX.XX.XXXX | a) 07.07.2022 Schubert | ||||
| 13 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Tajhya, Sunanda, München, *XX.XX.XXXX Auel, Nico, München, *XX.XX.XXXX | a) 13.02.2024 Kern | ||||
| 14 | c) Inländische geschlossene Publikums-AIF gemäß den §§ 261 ff. KAGB, welche als Private-Equity-Dachfonds in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an vergleichbaren europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums- AIF gem. § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt und die ihrerseits nur Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 KAGB erwerben dürfen; Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§285 bis 292 KAGB i. V. m. den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an vergleichbaren geschlossenen EU- Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF gem. § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt und die ihrerseits nur Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.I Nr. 4 bis 7 KAGB erwerben dürfen; Zu Zwecken der Liquiditätsanlage in Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. I Nr.7 KAGB. Geschlossene AIF, die als Europäischer langfristiger Investmentfonds (European Long Term Investment Fund- ,,ELTIF") den Anforderungen der Verordnung (EU) 201 5/760 in der jeweils gültigen Fassung (,,ELTIF-Verordnung") entsprechen, an Kleinanleger vertrieben werden und als Private-Equity-Dachfonds in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Anteile eines oder mehrerer anderer ELTIF, EuVECA, EuSEF und EU-AIF, die von EUAIFM verwaltet werden, sofern diese ELTIF, EuVECA, EuSEF und EU-AIF in zulässige Anlagen im Sinne des Artikels 9 Absätze '1 und 2 der ELTIF-Verordnung investieren, die ihrerseits nur in Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. I Nr. 4 bis 7 KAGB investieren dürfen und selbst nicht mehr als 10 Prozent ihrer Vermögenswerte in andere Organismen für gemeinsame Anlagen investiert haben, wobei diese Obergrenze nach Art. 10 Abs. 4 Satz 2 der ELTIF- Verordnung nicht für Feeder-ELTIF gilt; Zu Zwecken der Liquiditätsanlage in Vermögensgegenstände gemäß Art. 50 Abs. 1 Buchst. a) bis f) der Richtlinie (EU) 2009/65. Wenn es sich bei dem ELTIF um einen Feeder-ELTIF im Sinne des Art. 2 Nr. 20 der ELTIFVerordnung handelt, muss der Master-ELTIF (Art. 2 Nr. 21 der ELTIF- Verordnung) als Private-Equity-Dachfonds in die unter Ziffer 2 Buchst. b) lit. aa) und bb) genannten Vermögensgegenstände investieren." | a) Die Hauptversammlung vom 15.03.2024 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 6 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung des Aufsichtsrates) der Satzung beschlossen. | a) 10.04.2024 Prell | |||
| 15 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt: Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind: Inländische geschlossene Publikums-AIF gemäß den §§ 261 ff. KAGB, welche als Private-Equity- Dachfonds in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an vergleichbaren europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums- AIF gem. § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt und die ihrerseits nur Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 KAGB erwerben dürfen; Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§285 bis 292 KAGB i. V. m. den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an vergleichbaren geschlossenen EU- Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF gem. § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt und die ihrerseits nur Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.I Nr. 4 bis 7 KAGB erwerben dürfen; Zu Zwecken der Liquiditätsanlage in Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. I Nr.7 KAGB. Geschlossene AIF, die als Europäischer langfristiger Investmentfonds (European Long Term Investment Fund- ,,ELTIF") den Anforderungen der Verordnung (EU) 201 5/760 in der jeweils gültigen Fassung (,,ELTIF-Verordnung") entsprechen, an Kleinanleger vertrieben werden und als Private-Equity-Dachfonds in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Anteile eines oder mehrerer anderer ELTIF, EuVECA, EuSEF und EU-AIF, die von EUAIFM verwaltet werden, sofern diese ELTIF, EuVECA, EuSEF und EU-AIF in zulässige Anlagen im Sinne des Artikels 9 Absätze '1 und 2 der ELTIF-Verordnung investieren, die ihrerseits nur in Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. I Nr. 4 bis 7 KAGB investieren dürfen und selbst nicht mehr als 10 Prozent ihrer Vermögenswerte in andere Organismen für gemeinsame Anlagen investiert haben, wobei diese Obergrenze nach Art. 10 Abs. 4 Satz 2 der ELTIF- Verordnung nicht für Feeder-ELTIF gilt; Zu Zwecken der Liquiditätsanlage in Vermögensgegenstände gemäß Art. 50 Abs. 1 Buchst. a) bis f) der Richtlinie (EU) 2009/65. Wenn es sich bei dem ELTIF um einen Feeder-ELTIF im Sinne des Art. 2 Nr. 20 der ELTIFVerordnung handelt, muss der Master-ELTIF (Art. 2 Nr. 21 der ELTIF- Verordnung) als Private-Equity-Dachfonds in die unter Ziffer 2 Buchst. b) lit. aa) und bb) genannten Vermögensgegenstände investieren. | a) 12.04.2024 Prell | ||||
| 16 | a) Munich Private Equity Funds AG | b) Bestellt: Vorstand: Tajhya, Sunanda, München, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Gentz, Lars, Bad Aibling, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Tajhya, Sunanda, München, *XX.XX.XXXX | a) Die Hauptversammlung vom 11.12.2024 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. | a) 07.01.2025 Prell |
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