Handelsregister · HRB 157486

Chronologischer Auszug

Munich Private Equity Funds AG · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
RWB PrivateCapital Emissionshaus AG

b)
Oberhaching, Landkreis München

c)
Konzeption, Aufbereitung, Betreuung und
Abwicklung von Vermögensanlagen jeder
Art, insbesondere Bereitstellen von
Konzeptions-Know-how für
Drittunternehmen, Initiierung von
geschlossenen Fonds der Anlageklasse
Private Equity, Beteiligung an anderen
Unternehmen jedweder Rechtsform im Inund Ausland.
500.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Güdel, Horst, Pullach, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Vorstand:
Lemke, Norman, Germering, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 26.04.2005.
a)
13.06.2005
Dr. Willer

b)
Satzung Bl. 3 SB;
2b)
Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Keltenring 5, 82041 Oberhaching
a)
28.04.2010
Glashauser
3b)
Personendaten geändert (Wohnort), nun:
Vorstand:
Lemke, Norman, Taufkirchen, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Personendaten geändert (Wohnort), nun:
Vorstand:
Güdel, Horst, Grünwald, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
21.11.2013
Schubert
4c)
Kollektive Vermögensverwaltung von
Alternativen Investmentfonds und damit in
Zusammenhang stehende Tätigkeiten
einschließlich der Konzeption, Aufbereitung,
Betreuung und Abwicklung dieser
Alternativen Investmentfonds und Im
Rahmen dieser Tätigkeiten Beteiligung an
anderen Unternehmen im In- und Ausland;
a)
Die Hauptversammlung vom 28.06.2013 mit Nachtrag vom
13.09.2013 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) der Satzung beschlossen.
a)
28.11.2013
Eder
5a)
Die Hauptversammlung vom 08.01.2014 hat die Änderung des
§ 6 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung des
Aufsichtsrats - hier:Vergütung des Aufsichtsrats) der Satzung
beschlossen.
a)
15.01.2014
Eder
6b)
Bestellt:
Vorstand:
Menhofer, Christian, Schwabmünchen,
*XX.XX.XXXX
a)
27.10.2014
Lohner
7c)
externe Kapitalverwaltungsgesellschaft im
Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches
(KAGB), Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen in Form der
kollektiven Vermögensverwaltung,
Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind inländische
geschlossene Publikums-AIF gemäß den
§§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren: a)
Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe
der §§ 261 bis 272 KAGB oder an
europäischen oder ausländischen
geschlossenen Publikums-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt; b) Anteile oder Aktien an
geschlossenen inländischen Spezial-AIF
nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB i.
V. m. den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337
und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-
Spezial-AIF oder ausländischen
geschlossenen Spezial-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt; c) Zu Zwecken der
Liquiditätsanlage in
Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.
1 Nr. 7 KAGB. 3. Daneben betreibt die
Gesellschaft folgende Dienst- und
Nebendienstleistungen: a) Den Vertrieb von
Anteilen oder Aktien an fremden
Investmentvermögen sowie b) Sonstige
Tätigkeiten, die mit den in § 20 Abs. 3
KAGB genannten Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind, die Gesellschaft darf
Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres
eigenen Vermögens erforderlich sind, die
Gesellschaft darf sich an Unternehmen
beteiligen, wenn der Geschäftszweck des
Unternehmens gesetzlich oder
satzungsmäßig im Wesentlichen auf die
Geschäfte ausgerichtet ist, welche die
externe Kapitalverwaltungsgesellschaft
selbst betreiben darf und eine Haftung der
externen Kapitalverwaltungsgesellschaft
aus der Beteiligung durch die Rechtsform
des Unternehmens beschränkt ist, weitere
Geschäfte darf die Gesellschaft nicht
betreiben.
a)
Die Gesellschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
a)
Die Hauptversammlung vom 08.10.2014 hat die Änderung der
§§
2 (Gegenstand des Unternehmens) und 5
(Vertretungsregelung) der Satzung beschlossen.
a)
10.11.2014
Kurscheidt
8b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Menhofer, Christian, Schwabmünchen,
*XX.XX.XXXX
a)
04.08.2016
Fuchs
9b)
Bestellt:
Vorstand:
Bertele, Daniel, Augsburg, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
02.01.2017
Fuchs
10Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Prokscha, Armin, Geretsried, *XX.XX.XXXX
a)
15.05.2019
Schubert
11b)
Bestellt:
Vorstand:
Prokscha, Armin, Geretsried, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Ausgeschieden:
Vorstand:
Güdel, Horst, München, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Prokscha, Armin, Geretsried, *XX.XX.XXXX
a)
15.02.2021
Schubert
12b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Bertele, Daniel, Augsburg, *XX.XX.XXXX
a)
07.07.2022
Schubert
13Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Tajhya, Sunanda, München, *XX.XX.XXXX
Auel, Nico, München, *XX.XX.XXXX
a)
13.02.2024
Kern
14c)
Inländische geschlossene Publikums-AIF
gemäß den §§ 261 ff. KAGB, welche als
Private-Equity-Dachfonds in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe
der §§ 261 bis 272 KAGB oder an
vergleichbaren europäischen oder
ausländischen geschlossenen Publikums-
AIF gem. § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt und die ihrerseits nur
Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.
1 Nr. 4 bis 7 KAGB erwerben dürfen; Anteile
oder Aktien an geschlossenen inländischen
Spezial-AIF nach Maßgabe der §§285 bis
292 KAGB i. V. m. den §§ 273 bis 277
KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder
an vergleichbaren geschlossenen EU-
Spezial-AIF oder ausländischen
geschlossenen Spezial-AIF gem. § 261 Abs.
1 Nr. 6 KAGB, deren Anlagepolitik
vergleichbaren Anforderungen unterliegt
und die ihrerseits nur
Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs.I Nr. 4 bis 7 KAGB erwerben dürfen; Zu
Zwecken der Liquiditätsanlage in
Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.
I Nr.7 KAGB. Geschlossene AIF, die als
Europäischer langfristiger Investmentfonds
(European Long Term Investment Fund-
,,ELTIF") den Anforderungen der
Verordnung (EU) 201 5/760 in der jeweils
gültigen Fassung (,,ELTIF-Verordnung")
entsprechen, an Kleinanleger vertrieben
werden und als Private-Equity-Dachfonds in
die folgenden Vermögensgegenstände
investieren: Anteile eines oder mehrerer
anderer ELTIF, EuVECA, EuSEF und EU-AIF,
die von EUAIFM verwaltet werden, sofern
diese ELTIF, EuVECA, EuSEF und EU-AIF in
zulässige
Anlagen im Sinne des Artikels 9 Absätze '1
und 2 der ELTIF-Verordnung investieren, die
ihrerseits nur in Vermögensgegenstände
gemäß § 261 Abs. I Nr. 4 bis 7 KAGB
investieren dürfen und selbst nicht mehr als
10 Prozent ihrer Vermögenswerte in andere
Organismen für gemeinsame Anlagen
investiert haben, wobei diese Obergrenze
nach Art. 10 Abs. 4 Satz 2 der ELTIF-
Verordnung nicht für Feeder-ELTIF gilt; Zu
Zwecken der Liquiditätsanlage in
Vermögensgegenstände gemäß Art. 50
Abs. 1 Buchst. a) bis f) der Richtlinie (EU)
2009/65. Wenn es sich bei dem ELTIF um
einen Feeder-ELTIF im Sinne des Art. 2 Nr.
20 der ELTIFVerordnung handelt, muss der
Master-ELTIF (Art. 2 Nr. 21 der ELTIF-
Verordnung) als Private-Equity-Dachfonds
in die unter Ziffer 2 Buchst. b) lit. aa) und
bb) genannten Vermögensgegenstände
investieren."
a)
Die Hauptversammlung vom 15.03.2024 hat die Änderung der
§§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 6
(Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung des
Aufsichtsrates) der Satzung beschlossen.
a)
10.04.2024
Prell
15c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt:
Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind: Inländische
geschlossene Publikums-AIF gemäß den
§§ 261 ff. KAGB, welche als Private-Equity-
Dachfonds in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe
der §§ 261 bis 272 KAGB oder an
vergleichbaren europäischen oder
ausländischen geschlossenen Publikums-
AIF gem. § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt und die ihrerseits nur
Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.
1 Nr. 4 bis 7 KAGB erwerben dürfen; Anteile
oder Aktien an geschlossenen inländischen
Spezial-AIF nach Maßgabe der §§285 bis
292 KAGB i. V. m. den §§ 273 bis 277
KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder
an vergleichbaren geschlossenen EU-
Spezial-AIF oder ausländischen
geschlossenen Spezial-AIF gem. § 261 Abs.
1 Nr. 6 KAGB, deren Anlagepolitik
vergleichbaren Anforderungen unterliegt
und die ihrerseits nur
Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs.I Nr. 4 bis 7 KAGB erwerben dürfen; Zu
Zwecken der Liquiditätsanlage in
Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.
I Nr.7 KAGB. Geschlossene AIF, die als
Europäischer langfristiger Investmentfonds
(European Long Term Investment Fund-
,,ELTIF") den Anforderungen der
Verordnung (EU) 201 5/760 in der jeweils
gültigen Fassung (,,ELTIF-Verordnung")
entsprechen, an Kleinanleger vertrieben
werden und als Private-Equity-Dachfonds in
die folgenden Vermögensgegenstände
investieren: Anteile eines oder mehrerer
anderer ELTIF, EuVECA, EuSEF und EU-AIF,
die von EUAIFM verwaltet werden, sofern
diese ELTIF, EuVECA, EuSEF und EU-AIF in
zulässige
Anlagen im Sinne des Artikels 9 Absätze '1
und 2 der ELTIF-Verordnung investieren, die
ihrerseits nur in Vermögensgegenstände
gemäß § 261 Abs. I Nr. 4 bis 7 KAGB
investieren dürfen und selbst nicht mehr als
10 Prozent ihrer Vermögenswerte in andere
Organismen für gemeinsame Anlagen
investiert haben, wobei diese Obergrenze
nach Art. 10 Abs. 4 Satz 2 der ELTIF-
Verordnung nicht für Feeder-ELTIF gilt; Zu
Zwecken der Liquiditätsanlage in
Vermögensgegenstände gemäß Art. 50
Abs. 1 Buchst. a) bis f) der Richtlinie (EU)
2009/65. Wenn es sich bei dem ELTIF um
einen Feeder-ELTIF im Sinne des Art. 2 Nr.
20 der ELTIFVerordnung handelt, muss der
Master-ELTIF (Art. 2 Nr. 21 der ELTIF-
Verordnung) als Private-Equity-Dachfonds
in die unter Ziffer 2 Buchst. b) lit. aa) und
bb) genannten Vermögensgegenstände
investieren.
a)
12.04.2024
Prell
16a)
Munich Private Equity Funds AG
b)
Bestellt:
Vorstand:
Tajhya, Sunanda, München, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Gentz, Lars, Bad Aibling, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Tajhya, Sunanda, München, *XX.XX.XXXX
a)
Die Hauptversammlung vom 11.12.2024 hat die Änderung des
§ 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
a)
07.01.2025
Prell

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.