Handelsregister · VR 203205

Chronologischer Auszug

Munich Aerospace e.V. - Bayerisches Forschungsnetzwerk · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Munich Aerospace - Fakultät für Luft- und Raumfahrt e.V.

b)
München
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam, darunter das geschäftsführende
Vorstandsmitglied. Zur Aufnahme von Darlehen ist der
Verein nicht berechtigt.

b)
Vorstand:
Prof. Dr. Bamler, Richard, Gilching, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Prof. Dr. Häusler, Bernd, Garching, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Prof. Dr. Holzapfel, Florian, Neufahrn, *XX.XX.XXXX
geschäftsführendes Vorstandsmitglied:
Dr. Linseisen, Anita, Vaterstetten, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 09.07.2010 mit Nachtrag vom 15.09.2010.
a)
27.09.2010
Fuchs

b)
Satzung Bl. 16 SB
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Prof. Dr. Holzapfel, Florian, Neufahrn, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Dr. Hajek, Manfred, München, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.11.2011 hat die Änderung der §§ 7
(Mitgliederversammlung), 8 (Vorstand) und 9 (Wissenschaftlicher Beirat) der Satzung
beschlossen.
a)
13.08.2013
Straßer

b)
Protokoll Bl. 32 SB;
3b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Prof. Dr. Bamler, Richard, Gilching, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
geschäftsführendes Vorstandsmitglied:
Dr. Linseisen, Anita, Vaterstetten, *XX.XX.XXXX
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
geschäftsführendes Vorstandsmitglied:
Dr. Hajek, Manfred, München, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Dr. Bals, Johann, Fürstenfeldbruck, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Dr. Roehm, Thomas, München, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Prof. Dr. Drechsler, Klaus, Feldkirchen/Westerham,
*XX.XX.XXXX
a)
17.02.2014
Kiefer
4a)
Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes
gemeinsam vetreten. Dabei ist jedes Vorstandsmitglied
nur mit dem für die Geschäftsführung zuständigen
Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt. Das für die
Geschäftsführung zuständige Vorstandsmitglied ist
ebenfalls nur zusammen mit einem weiteren
Vorstandsmitglied oder zusammen mit einem als
besonderen Vertreter bestellten Geschäftführer
vertretungsberechtigt. Zur Aufnahme von Darlehen ist
der Verein nicht berechtigt. Der Abschluss von
Bürgschafts-, Darlehensgewährungs- und
Grundstücksgeschäften bedarf der ausdrücklichen
Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.

b)
Bestellt:
Geschäftsführer als besonderer Vertreter gemäß § 30
BGB:
Dr. Rogowicz-Grimm, Eva, Unterhaching, *XX.XX.XXXX
mit folgendem zugewiesenen Wirkungskreis:
Durchführung der laufenden Geschäfte des Vereins.
Dazu gehören alle wiederkehrenden Maßnahmen, die zur
Durchführung der Aufgaben des Vereins und zur
Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind, nach
Maßgabe der Geschäftsordnung des Vereins. Der
Geschäftsführer ist berechtigt, für die Rechtsgeschäfte,
die der ihm zugewiesene Aufgabenbereich gewöhnlich
mit sich bringt und die einen Geschäftswert von 10.000
EUR pro einheitlichem Rechtsgeschäft nicht
überschreiten, nach folgender Maßgabe den Verein nach
außen zu vertreten: Für den Fall, dass mehrere
Geschäftsführer bestellt worden sind, sind diese nur
gemeinsam mit jeweils einem anderen Geschäftsführer
vertretungsbefugt. Für den Fall, dass nur ein
Geschäftsführer bestellt ist, sowie in allen einen
Geschäftswert von 10.000 EUR pro einheitlichem
Rechtsgeschäft überschreitenden Fällen erfolgt die
Vertretung des Vereins durch den Gschäftsführer
gemeinsam mit dem für die Geschäftsführung
zuständigen Vorstandsmitglied. Der Vorstand kann
durch Beschluss, welcher der Zustimmung der
Mitgliederversammlung bedarf, einen höheren
Geschäftswert festlegen. Nicht zu den Aufgaben des
Geschäftsführers gehört der Abschluss von Bürgschafts-
,Darlehensgewährungs- und Grundstücksgeschäften
sowie von Arbeitsverträgen. Die Aufnahme von Darlehen
durch den Verein ist ausdrücklich nicht zulässig.

Gewählt:
Geschäftsführer als besonderer Vertreter gemäß § 30
BGB:
Dr. Gumpinger, Veronika, München, *XX.XX.XXXX
mit folgendem zugewiesenen Wirkungskreis:
Durchführung der laufenden Geschäfte des Vereins.
Dazu gehören alle wiederkehrenden Maßnahmen, die zur
Durchführung der Aufgaben des Vereins und zur
Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind, nach
Maßgabe der Geschäftsordnung des Vereins. Der
Geschäftsführer ist berechtigt, für die Rechtsgeschäfte,
die der ihm zugewiesene Aufgabenbereich gewöhnlich
mit sich bringt und die einen Geschäftswert von 10.000
EUR pro einheitlichem Rechtsgeschäft nicht
überschreiten, nach folgender Maßgabe den Verein nach
außen zu vertreten: Für den Fall, dass mehrere
Geschäftsführer bestellt worden sind, sind diese nur
gemeinsam mit jeweils einem anderen Geschäftsführer
vertretungsbefugt. Für den Fall, dass nur ein
Geschäftsführer bestellt ist, sowie in allen einen
Geschäftswert von 10.000 EUR pro einheitlichem
Rechtsgeschäft überschreitenden Fällen erfolgt die
Vertretung des Vereins durch den Gschäftsführer
gemeinsam mit dem für die Geschäftsführung
zuständigen Vorstandsmitglied. Der Vorstand kann
durch Beschluss, welcher der Zustimmung der
Mitgliederversammlung bedarf, einen höheren
Geschäftswert festlegen. Nicht zu den Aufgaben des
Geschäftsführers gehört der Abschluss von Bürgschafts-
,Darlehensgewährungs- und Grundstücksgeschäften
sowie von Arbeitsverträgen. Die Aufnahme von Darlehen
durch den Verein ist ausdrücklich nicht zulässig.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.07.2014 mit Nachtrag vom 30.03.2015 hat die
Änderung der §§ 6 (Organe des Vereins), 7 (Mitgliederversammlung), 8 (Vorstand), 9
(Wissenschaftlicher Beirat), 10 (Kuratorium) und Ergänzung des § 11 (Geschäftsführer) der
Satzung beschlossen.
a)
29.04.2015
Weber

b)
Protokoll Bl. 40, 42, 60 SB;
5b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Prof. Dr. Häusler, Bernd, Garching, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Dr. Roehm, Thomas, München, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Geschäftsführer als besonderer Vertreter gemäß § 30
BGB:
Dr. Gumpinger, Veronika, München, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Dr. Hein, Günter, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Ottensmann, Insa, Olching, *XX.XX.XXXX
a)
04.08.2016
Weber
6b)
Gewählt:
Vorstand:
Dr. Baier, Horst, Salem, *XX.XX.XXXX
Personendaten geändert, nun:
Vorstand:
Ottensmann, Insa, Halblech, *XX.XX.XXXX
Funktion geändert, nun:
geschäftsführendes Vorstandsmitglied:
Dr. Drechsler, Klaus, Feldkirchen, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
geschäftsführendes Vorstandsmitglied:
Dr. Hajek, Manfred, München, *XX.XX.XXXX
a)
15.03.2017
Weber
7b)
Funktion geändert, nun:
geschäftsführendes Vorstandsmitglied:
Dr. Hein, Günter Wolfgang, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Dr. Drechsler, Klaus, Feldkirchen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.11.2017 hat die Änderung der §§ 9 (Wissenschaftlicher
Beirat) und 10 (Kuratorium) der Satzung beschlossen.
a)
26.06.2018
Brunner

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 83
SB.
8b)
Gewählt:
Vorstand:
Prof. Dr. Hornung, Mirko, Grafing/Straußdorf,
*XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Ottensmann, Insa, Halblech, *XX.XX.XXXX
Personendaten von Amts wegen berichtigt:
geschäftsführendes Vorstandsmitglied:
Dr. Hein, Günther Wolfgang, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX
a)
23.07.2019
Brunner
9a)
Name geändert, nun:
Munich Aerospace e.V. - Bayerisches Forschungsnetzwerk
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.11.2019 hat die Änderung des § 1 (Name, Sitz,
Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
a)
28.07.2020
Brunner

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 90
SB.
10b)
Gewählt:
Vorstand:
Dr. Meurer, Michael, Gilching, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Dr. Bals, Johann, Fürstenfeldbruck, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführer als besonderer Vertreter gemäß § 30
BGB:
Dr. Rogowicz-Grimm, Eva, Unterhaching, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2022 hat die Änderung von § 2 (Vereinszweck), die
Mitglieder im Umlaufverfahren vom 06.08.2021 die Änderung von § 9 (Wissenschaftlicher
Beirat) der Satzung beschlossen.
a)
14.10.2022
Unger

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 97
SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.