Handelsregister · VR 203205
Chronologischer Auszug
Munich Aerospace e.V. - Bayerisches Forschungsnetzwerk · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Munich Aerospace - Fakultät für Luft- und Raumfahrt e.V. b) München | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter das geschäftsführende Vorstandsmitglied. Zur Aufnahme von Darlehen ist der Verein nicht berechtigt. b) Vorstand: Prof. Dr. Bamler, Richard, Gilching, *XX.XX.XXXX Vorstand: Prof. Dr. Häusler, Bernd, Garching, *XX.XX.XXXX Vorstand: Prof. Dr. Holzapfel, Florian, Neufahrn, *XX.XX.XXXX geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Dr. Linseisen, Anita, Vaterstetten, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 09.07.2010 mit Nachtrag vom 15.09.2010. | a) 27.09.2010 Fuchs b) Satzung Bl. 16 SB |
| 2 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Prof. Dr. Holzapfel, Florian, Neufahrn, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Dr. Hajek, Manfred, München, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.11.2011 hat die Änderung der §§ 7 (Mitgliederversammlung), 8 (Vorstand) und 9 (Wissenschaftlicher Beirat) der Satzung beschlossen. | a) 13.08.2013 Straßer b) Protokoll Bl. 32 SB; | |
| 3 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Prof. Dr. Bamler, Richard, Gilching, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Dr. Linseisen, Anita, Vaterstetten, *XX.XX.XXXX Vertretungsbefugnis geändert, nun: geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Dr. Hajek, Manfred, München, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Dr. Bals, Johann, Fürstenfeldbruck, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Dr. Roehm, Thomas, München, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Prof. Dr. Drechsler, Klaus, Feldkirchen/Westerham, *XX.XX.XXXX | a) 17.02.2014 Kiefer | ||
| 4 | a) Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vetreten. Dabei ist jedes Vorstandsmitglied nur mit dem für die Geschäftsführung zuständigen Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt. Das für die Geschäftsführung zuständige Vorstandsmitglied ist ebenfalls nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder zusammen mit einem als besonderen Vertreter bestellten Geschäftführer vertretungsberechtigt. Zur Aufnahme von Darlehen ist der Verein nicht berechtigt. Der Abschluss von Bürgschafts-, Darlehensgewährungs- und Grundstücksgeschäften bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. b) Bestellt: Geschäftsführer als besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB: Dr. Rogowicz-Grimm, Eva, Unterhaching, *XX.XX.XXXX mit folgendem zugewiesenen Wirkungskreis: Durchführung der laufenden Geschäfte des Vereins. Dazu gehören alle wiederkehrenden Maßnahmen, die zur Durchführung der Aufgaben des Vereins und zur Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind, nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Vereins. Der Geschäftsführer ist berechtigt, für die Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Aufgabenbereich gewöhnlich mit sich bringt und die einen Geschäftswert von 10.000 EUR pro einheitlichem Rechtsgeschäft nicht überschreiten, nach folgender Maßgabe den Verein nach außen zu vertreten: Für den Fall, dass mehrere Geschäftsführer bestellt worden sind, sind diese nur gemeinsam mit jeweils einem anderen Geschäftsführer vertretungsbefugt. Für den Fall, dass nur ein Geschäftsführer bestellt ist, sowie in allen einen Geschäftswert von 10.000 EUR pro einheitlichem Rechtsgeschäft überschreitenden Fällen erfolgt die Vertretung des Vereins durch den Gschäftsführer gemeinsam mit dem für die Geschäftsführung zuständigen Vorstandsmitglied. Der Vorstand kann durch Beschluss, welcher der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf, einen höheren Geschäftswert festlegen. Nicht zu den Aufgaben des Geschäftsführers gehört der Abschluss von Bürgschafts- ,Darlehensgewährungs- und Grundstücksgeschäften sowie von Arbeitsverträgen. Die Aufnahme von Darlehen durch den Verein ist ausdrücklich nicht zulässig. Gewählt: Geschäftsführer als besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB: Dr. Gumpinger, Veronika, München, *XX.XX.XXXX mit folgendem zugewiesenen Wirkungskreis: Durchführung der laufenden Geschäfte des Vereins. Dazu gehören alle wiederkehrenden Maßnahmen, die zur Durchführung der Aufgaben des Vereins und zur Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind, nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Vereins. Der Geschäftsführer ist berechtigt, für die Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Aufgabenbereich gewöhnlich mit sich bringt und die einen Geschäftswert von 10.000 EUR pro einheitlichem Rechtsgeschäft nicht überschreiten, nach folgender Maßgabe den Verein nach außen zu vertreten: Für den Fall, dass mehrere Geschäftsführer bestellt worden sind, sind diese nur gemeinsam mit jeweils einem anderen Geschäftsführer vertretungsbefugt. Für den Fall, dass nur ein Geschäftsführer bestellt ist, sowie in allen einen Geschäftswert von 10.000 EUR pro einheitlichem Rechtsgeschäft überschreitenden Fällen erfolgt die Vertretung des Vereins durch den Gschäftsführer gemeinsam mit dem für die Geschäftsführung zuständigen Vorstandsmitglied. Der Vorstand kann durch Beschluss, welcher der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf, einen höheren Geschäftswert festlegen. Nicht zu den Aufgaben des Geschäftsführers gehört der Abschluss von Bürgschafts- ,Darlehensgewährungs- und Grundstücksgeschäften sowie von Arbeitsverträgen. Die Aufnahme von Darlehen durch den Verein ist ausdrücklich nicht zulässig. | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.07.2014 mit Nachtrag vom 30.03.2015 hat die Änderung der §§ 6 (Organe des Vereins), 7 (Mitgliederversammlung), 8 (Vorstand), 9 (Wissenschaftlicher Beirat), 10 (Kuratorium) und Ergänzung des § 11 (Geschäftsführer) der Satzung beschlossen. | a) 29.04.2015 Weber b) Protokoll Bl. 40, 42, 60 SB; | |
| 5 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Prof. Dr. Häusler, Bernd, Garching, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Roehm, Thomas, München, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Geschäftsführer als besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB: Dr. Gumpinger, Veronika, München, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Dr. Hein, Günter, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Ottensmann, Insa, Olching, *XX.XX.XXXX | a) 04.08.2016 Weber | ||
| 6 | b) Gewählt: Vorstand: Dr. Baier, Horst, Salem, *XX.XX.XXXX Personendaten geändert, nun: Vorstand: Ottensmann, Insa, Halblech, *XX.XX.XXXX Funktion geändert, nun: geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Dr. Drechsler, Klaus, Feldkirchen, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Dr. Hajek, Manfred, München, *XX.XX.XXXX | a) 15.03.2017 Weber | ||
| 7 | b) Funktion geändert, nun: geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Dr. Hein, Günter Wolfgang, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dr. Drechsler, Klaus, Feldkirchen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.11.2017 hat die Änderung der §§ 9 (Wissenschaftlicher Beirat) und 10 (Kuratorium) der Satzung beschlossen. | a) 26.06.2018 Brunner b) Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 83 SB. | |
| 8 | b) Gewählt: Vorstand: Prof. Dr. Hornung, Mirko, Grafing/Straußdorf, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Ottensmann, Insa, Halblech, *XX.XX.XXXX Personendaten von Amts wegen berichtigt: geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Dr. Hein, Günther Wolfgang, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX | a) 23.07.2019 Brunner | ||
| 9 | a) Name geändert, nun: Munich Aerospace e.V. - Bayerisches Forschungsnetzwerk | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.11.2019 hat die Änderung des § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen. | a) 28.07.2020 Brunner b) Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 90 SB. | |
| 10 | b) Gewählt: Vorstand: Dr. Meurer, Michael, Gilching, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Bals, Johann, Fürstenfeldbruck, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer als besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB: Dr. Rogowicz-Grimm, Eva, Unterhaching, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2022 hat die Änderung von § 2 (Vereinszweck), die Mitglieder im Umlaufverfahren vom 06.08.2021 die Änderung von § 9 (Wissenschaftlicher Beirat) der Satzung beschlossen. | a) 14.10.2022 Unger b) Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 97 SB. |
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