Handelsregister · HRB 756353

Chronologischer Auszug

MULTYCOLOR Transfersysteme GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
MULTYCOLOR Transfersysteme GmbH

b)
Lenningen
Geschäftsanschrift:
Steigstraße 5, 73252 Lenningen

c)
- die Entwicklung, die Herstellung und der
Vertrieb von Transferprinteranlagen zum
Bedrucken von Textilien, sowie der Handel
damit,
- die Entwicklung, die Herstellung und der
Vertrieb von Verbrauchsmaterialien für das
Bedrucken von Textilien, wie etwa Pasten,
Pulver, Farben oder Träger, sowie der
Handel damit,
- die Erbringung von Dienstleistungen aller
Art, insbesondere Serviceleistungen,
- die Erbringung von Schulungs- und
Beratungsleistungen im In- und Ausland auf
den vorbezeichneten Gebieten,
- Vermietung von Transferprinteranlagen
und deren Zubehör
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Frederick, Olaf, Köngen, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.03.2016.
a)
07.04.2016
Seyffarth
2b)
Sitz verlegt; nun:
Kirchheim unter Teck
Neue
Geschäftsanschrift:
Stuttgarter Straße 106, 73230 Kirchheim
unter Teck
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2016 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
beschlossen.
a)
18.08.2016
Michaelis
3b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Riffert, Reiner, Hohenstadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Frederick, Olaf, Köngen, *XX.XX.XXXX
a)
16.03.2017
Michaelis
4b)
Sitz verlegt; nun:
Weilheim an der Teck
Neue
Geschäftsanschrift:
Michael-Becker-Straße 11, 73235 Weilheim
an der Teck
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Woitulek, Thomas, Luxembourg / Luxemburg,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Nicht mehr
Geschäftsführer:
Riffert, Reiner, Hohenstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2017 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und
Gegenstand) beschlossen.
a)
07.12.2017
Michaelis
5b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Salinski, Michael, Hohenstadt, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Nicht mehr
Geschäftsführer:
Woitulek, Thomas, Luxembourg / Luxemburg,
*XX.XX.XXXX
a)
07.12.2017
Michaelis
6b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 04.09.2018
(13 IN 403/18) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Der Gesellschaft ist ein allgemeines Verfügungsverbot
auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
11.09.2018
Michaelis
7b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 20.12.2018
(13 IN 403/18) wurde über das Vermögen der Gesellschaft
das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Esslingen, 13 IN 403/18)
aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
02.01.2019
Michaelis
8b)
Zu lfd. 6 Sp. 6 b) Eintragung von Amts wegen berichtigt und
die fehlende Rötung nachgeholt:
Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 04.09.2018
(13 IN 403/18) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
03.04.2019
Winddecker

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.