Ist ein Komplementär vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Komplementäre vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei von ihnen gemeinsam vertreten. Einzelvertretungsbefugnis und die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
252
Multivia Verwaltungs GmbH
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 275
Martin Muschalla
Borken
275
Ulf Herbert Schaller
Rellingen
275
Thomas Sikinger
Bardowick
285
Martin Muschalla
Borken
Einzelprokura 285
Ulf Herbert Schaller
Rellingen
Einzelprokura
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.