Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist intern oder in der Weise beschränkt, daß er bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 DM verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen. Der erweiterte Vorstand besteht aus: a) dem Vorstand, b) dem Kassenwart, c) dem Schriftführer, d) bis zu vier Beisitzern.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Kai Geitzenauer
Iserlohn
Vorstand
Hans-Joachim Spann
Hagen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.09.1999 Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung des Sitzes des Vereins von Hagen (bisher Amtsgericht Hagen VR 2194) nach Iserlohn sowie die Änderung des Vereinsnamens beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Vorstand im Sinne des § 26 BGB: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender.
Freitext
Protokoll Bl. 6 - 9 d. A. Satzung Bl. I d. A.
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