Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, den Verein bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, daß an Vertragsverhandlungen und -abschlüssen über Honorare für die Mitglieder neben dem Vorsitzenden mindestens zwei der drei stellvertretenden Vorsitzenden oder die von ihnen zu bestimmenden Vertreter teilnehmen. Die vom Vorstand ausgehandelten Honorarvereinbarungen werden erst nach Genehmigung durch die Mitgliederversammlung wirksam, wobei eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich ist.
Tag der ersten Eintragung: 23.05.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4 So.
Satzung
Satzung vom 30.03.2000
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.