Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Fabian Tross
München
Vorstand
Maximilian Klee
München
Vorstand
Gabriele Bodczek
München
Vorstand
Marc Tenbücken
München
Vorstand
Eva Nase
München
Vorstand
Kathrina von Mitschke-Collande
München
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.12.1926 zuletzt geändert am 26.03.1998
Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2004 hat die Änderung des § 25 (Beiträge, Gebühren und Umlagen ) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.12.2006 hat die Änderung der §§ 1 Abs.5 Satz 3 (Name, Sitz und Zweck) und § 14 Ziffer 11 (Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.12.2008 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: §§ 13 (Organe des Clubs), § 14 (Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung), § 17 (Durchführung der Mitgliederversammlung), neu eingefügt werden § 22 (Der Finanzbeirat) und § 23 (Verfahren und Aufgaben des Finanzbeirats), die bisherigen §§ 22 bis 27 werden nun §§ 24 bis 29; der bisherige § 28 (Inkrafttreten) wurde ersatzlos gestrichen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.12.2010 hat die Änderung der §§ 2 (Geschäftsjahr und Gemeinnützigkeit) und 28 (Auflösung des Clubs) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.10.1927. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 320 So.
Ergänzung zu Eintragung 2:
Protokoll Bl. 336 SB;
Berichtigung zur Eintragung Nr. 1 von Amts wegen.
Protokoll Bl. 342 SB
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, daß Veräußerung, Belastung und sonstige Verfügung über Anteile an einer Kapitalgesellschaft die Aufnahme neuer (auch stiller) Gesellschafter in einer mehrheitlichen dem Club gehörenden Gesellschaft; Erwerb und Veräußerung von Immobiliarvermögen des Clubs sowie Belastungen desselben, soweit sie nicht zur Absicherung genehmigter oder nach dieser Satzung zulässiger Kreditaufnahme dienen; Eingehungen von Verbindlichkeiten über 26.000,00 Euro im Einzelfall jährlich, soweit solche Verbindlichkeiten nicht durch den genehmigten Haushaltsplan gedeckt sind der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.
Protokoll Bl. 345 SB
Protokoll Bl. 353 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.