Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Für die Aufnahme von Darlehen und den Erwerb, die Veräußerung oder Belastung von Immobilien, einschließlich der Verpflichtung zu solchen Geschäften ist zusätzlich die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Des Weiteren ist für einzelne Rechtsgeschäfte, die einen Betrag von 100.000 Euro brutto übersteigen, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Bei Dauerschuldverhältnissen wie Mietverträgen ab einem Jahresbruttovolumen (inklusive Nebenkosten) von 36.000 Euro pro Einzelvertrag ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Vladimir Viitovitch
München
Vorstand
Simon Spitzer
München
Vorstand
Roman Buznykovatyy
München
Vorstand
Alona Kharchenko
München
Vorstand
Elena Sartipi
Rottach-Egern
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 24.03.2022 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom 01.06.2022.
Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2023 hat die Änderung der §§ 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Mitgliedschaft), 6 (Organe), 7 (Einberufung und Aufgaben der Mitgliederversammlung), 9 (Vorstand) , die Einfügung eines neuen § 11 (Beirat) und die Änderung der bisherigen §§ 11 (Kassenprüfung) und 12 (Auflösung des Vereins und Vermögensbindung) in §§ 12-13 der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.09.2024 hat die Änderung des § 9 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Freitext
Satzung Bl. 8 SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 13 SB.
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 17 SB.
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