Handelsregister · HRB 4125

Registerinformationen

Müller Schaltanlagen GmbH · Amtsgericht Wetzlar

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Müller Schaltanlagen GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Herborn
Geschäftsanschrift
Auf den Lüppen 7, 35745 Herborn

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 4125
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Letzte Eintragung
14.04.2021
Abrufstand
20.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Planung, Projektierung und Herstellung von elektrischen Schalt- und Steuerungsanlagen sowie die Vermittlung von damit in Zusammenhang stehenden Geschäften.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Franco Müller

Herborn

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Peter Müller

Herborn

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 18.12.1985 zuletzt geändert am 24.03.1994
  • Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma/Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital/Geschäftsanteile) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 999,09 € EUR und 5 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 27.01.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 17 Sonderband
  • Fall 2
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.